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ASR A1.3

Aus Etikettenwissen

Warnzeichen nach ASR A1.3

Die ASR A1.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung wird vom Ausschuss für Arbeitsstätte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie dient dazu die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, welche auf dem Arbeitsschutzgesetz fußt, zu konkretisieren.

Kennzeichen nach dieser Regelung werden dann eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen vermieden werden können.

Gültigkeit

Gebotszeichen nach ASR A1.3

Die ASR selbst hat keinen Gesetzescharakter, jedoch gilt hier die "Vermutungswirkung". Dies bedeutet, "bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind." (Quelle: ASR, Einleitung).

Die ASR A1.3 wurde im Februar 2013 überarbeitet. Diese aktuelle Fassung ist eine Anpassung an die Vorgaben der DIN EN ISO 7010, welche international einheitliche Sicherheitszeichen zum Ziel hat. Nur vereinzelte Zeichen, die nicht in der ISO 7010 enthalten sind, wurden weiterhin aus der DIN 4844 übernommen. Dies gilt z.B. für das Gebotszeichen WSM001 Rettungsweste benutzen.

DGUV Vorschrift 9

Die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (DGUV Vorschrift 9, ehemals BGV A8) dienten ursprünglich der einheitlichen Regelung der Sicherheitskennzeichnung. Inzwischen wurden sie teilweise von den Berufsgenossenschaften außer Kraft gesetzt, da "die wesentlichen Inhalte dieser Unfallverhütungsvorschriften durch das staatliche Arbeitsschutzrecht abgedeckt sind".

Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Kennzeichnung nach ASR A1.3 und nach ISO 7010 dem Stand der Technik entspricht. Die DGUV Vorschrift 9 ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. in der Landwirtschaft) hinfällig.

Umsetzung

Rettungszeichen nach ASR A1.3

Die sofortige Umstellung aller Sicherheitskennzeichnungen ist nicht notwendig. Jedoch sollte stets geprüft werden, ob mit der vorhandenen Kennzeichnung das gleiche Schutzniveau erreicht wird.

Die vorhandene Beschilderung darf auch mit den alten Zeichen ergänzt oder ersetzt werden. Bei Neubauten oder größeren Umbauten sollte jedoch in jedem Fall die aktuelle Norm verwendet werden.

Wichtig ist in jedem Fall die betriebsweit einheitliche Umstellung. Wenn ein Betrieb auf die neuen Zeichen umgestellt wird, sollte dies am Stück erfolgen. Mischbeschilderungen sind außerhalb von Übergangsregelungen zu vermeiden.

Inhalt

Brandschutzzeichen nach ASR A1.3

Die ASR A1.3 besteht aus den Kapiteln:

  1. Zielstellung
  2. Anwendungsbereich
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Allgemeines
  5. Kennzeichnung
  6. Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
  7. Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen
  8. Anhang 1 – 3

Dabei werden grundlegende Vorgaben für verschiedene Gruppen von Sicherheitszeichen definiert:

Es werden unter anderem Farben, Formen und Erkennungsweiten festgelegt. Für die Praxis besonders relevant ist Anhang 1, in dem die zu verwendeten Sicherheitszeichen definiert werden.

Siehe auch

Weblinks