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Stoffkennzeichnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. März 2015, 10:14 Uhr

Gefährliche Stoffe müssen bei Inverkehrbringung und Transport gekennzeichnet werden. Je nachdem, ob es sich um Gefahrstoffe oder Gefahrgut handelt, kommen entweder die GHS-Richtlinien oder die ADR-Richtlinien. Beim Transport im Flugzeug oder über den Seeweg können noch weitere Richtlinien anwendung finden.

Gesetzliche Grundlage für die Stoffkennzeichnung ist in Deutschland die Gefahrstoffverordnung.

Für jeden zu kennzeichnenden Stoff sind sowohl die zu verwendenden Piktogramme, als auch die benötigten Gefahrensätze als auch die Vorsichtsmaßnahmen defniert.

Stoffkennzeichnung häufiger Gefahrstoffe

Siehe auch

Für weitere Stoffe siehe: