ASR A2.3: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * [http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A2-3_content.html Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3] bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) | ||
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Version vom 13. Februar 2015, 12:43 Uhr
Die ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
- Maximallänge des Fluchtweges
- Mindestbreite des Fluchtweges
- Mindesthöhe des Fluchtweges
Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um diese Anforderungen umzusetzen, ist eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3 erforderlich.
Siehe auch
Weblinks
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)