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Gefahrgutetiketten

Aus Etikettenwissen

Gefahrgutkennzeichnung

Gefahrgutetiketten weisen beim Transport auf gefährliche Stoffe und gefährliche Güter hin. Das Etikett ist karoförmig und stellt die Gefahr durch die Gefahrgutklassennummer und eine korrespondierende Farbe dar.

Einsatzgebiete

Gefahrgutetiketten müssen überall dort, wo die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter es vorschreiben, verwendet werden. Dies ist zum Beispiel beim Paketversand oder beim Transport von Stückgut von gefährlichen Gütern der Fall.

Gesetzliche Bestimmungen

Für gefährliche Transportgüter gelten unterschiedliche Vorschriften, je nach Transportmittel und Region. Die in Europa gültigen Vorschriften sind:

  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID)
  • Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADRN)
  • International Air Transport Association (engl. für Internationale Flug-Transport-Vereinigung, IATA)
  • Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMGD, International Maritime Code for Dangerous Goods)

Alle zwei Jahre wird die ADR/RID und die IMDG aktualisiert, die IATA sogar jährlich. Die Übergangsfristen für die Verpackungskennzeichen sind dennoch nicht einheitlich.

Material

Gefahrgutetiketten werden je nach Einsatz aus unterschiedlichem Material gefertigt. Für eine temporäre Markierung auf Verpackungen aus Karton und Pappe sind Papieretiketten ausreichend.

Für dauerhafte Markierungen auf Metall oder Kunststoff werden Folien oder Blechschilder verwendet. Nach der neuen ADR müssen Folienetiketten auch seewasserbeständig sein.

Ausführungen

Gefahrgutetiketten gibt es in den Größen 10x10 cm, 15x15 cm oder 25x25 cm als Einzeletikett oder auf eine Rolle gewickelt.

Klassen

Für die Kennzeichnung am Transportmittel (LKW, Container,...) gibt es die sogenannten Gefahrzettel oder auch Placards genannt. Je nach Gefahrgutklasse haben die Etiketten eine Farbgebung und eine Kategorisierung:

Klasse 1: Explosive Stoffe

Klasse 2: Gase

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 4: Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 6: Giftige Stoffe

Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Sonstige Placards

Änderung der Kennzeichen von ADR 2009 auf ADR 2011

Vorschriften der Verkehrsträger ADR/RID IMDG IATA
Umweltgefährdende Stoffe gem. ADR 2011
Fisch und Baum (keine grafische Änderung) seit 01.07.2011 erlaubt seit 01.07.2011, verbindlich ab 01.01.2012 seit 01.01.2011
Limited Quantities Verwendungsbereich 2009: nur GGVSEB, ADR, ADNR
Begrenzte Mengen Bis 30.06.2015 Bis 31.12.2011 Bis 31.12.2010
Begrenzte Mengen Verwendungsbereich 2011: nur ADR, ADNR, GGVSEB, IMDG-Code
NEU! Kennzeichen „begrenzte Mengen“ erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2015 erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 -
Begrenzte Mengen Verwendungsbereich 2011: nur ADR, ADNR, GGVSEB, IMDG-Code, IATA
NEU! Kennzeichen „begrenzte Mengen“ erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2015 erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 seit 01.01.2011
Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) Für Versandstücke mit gefährlichen Gütern
Freigestellte Menge (minimale grafische Veränderung) seit 01.07.2011 erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 seit 01.01.2011

Siehe auch

Weblinks