Gefahrgutetiketten
Aus Etikettenwissen
Gefahrgutaufkleber weisen beim Transport auf gefährliche Stoffe und gefährliche Güter hin. Das Etikett ist karoförmig und stellt die Gefahr durch die Gefahrgutklassennummer und eine korrespondierende Farbe dar.
Einsatzgebiete
Gefahrgutetiketten müssen überall dort, wo die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter es vorschreiben, verwendet werden. Dies ist zum Beispiel beim Paketversand oder beim Transport von Stückgut von gefährlichen Gütern der Fall.
Gesetzliche Bestimmungen
Für gefährliche Transportgüter gelten unterschiedliche Vorschriften, je nach Transportmittel und Region. Die in Europa gültigen Vorschriften sind:
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID)
- Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADRN)
- International Air Transport Association (engl. für Internationale Flug-Transport-Vereinigung, IATA)
- Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMGD, International Maritime Code for Dangerous Goods)
Alle zwei Jahre wird die ADR/RID und die IMDG aktualisiert, die IATA sogar jährlich. Die Übergangsfristen für die Verpackungskennzeichen sind dennoch nicht einheitlich.
Material
Gefahrgutetiketten werden je nach Einsatz aus unterschiedlichem Material gefertigt. Für eine temporäre Markierung auf Verpackungen aus Karton und Pappe sind Papieretiketten ausreichend.
Für dauerhafte Markierungen auf Metall oder Kunststoff werden Folien oder Blechschilder verwendet. Nach der neuen ADR müssen Folienetiketten auch seewasserbeständig sein.
Ausführungen
Gefahrgutetiketten gibt es in den Größen 10x10 cm, 15x15 cm oder 25x25 cm als Einzeletikett oder auf eine Rolle gewickelt.
Klassen
Für die Kennzeichnung am Transportmittel (LKW, Container,...) gibt es die sogenannten Gefahrzettel oder auch Placards genannt. Je nach Gefahrgutklasse haben die Etiketten eine Farbgebung und eine Kategorisierung:
Klasse 1: Explosive Stoffe
- Explosive15.png
Klasse 1.5
Explosive Stoffe und Gegenstände - Explosive16.png
Klasse 1.6
Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 2: Gase
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4: Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 6: Giftige Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Sonstige Placards
Limited Quantities LQ (veraltet)
- Un1133.jpg
Placard mit UN-Nummer
Änderung der Kennzeichen von ADR 2009 auf ADR 2011
Vorschriften der Verkehrsträger | ADR/RID | IMDG | IATA | |
---|---|---|---|---|
Fisch und Baum (keine grafische Änderung) | seit 01.07.2011 | erlaubt seit 01.07.2011, verbindlich ab 01.01.2012 | seit 01.01.2011 | |
Begrenzte Mengen | Bis 30.06.2015 | Bis 31.12.2011 | Bis 31.12.2010 | |
NEU! Kennzeichen „begrenzte Mengen“ | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2015 | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 | - | |
NEU! Kennzeichen „begrenzte Mengen“ | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2015 | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 | seit 01.01.2011 | |
Freigestellte Menge (minimale grafische Veränderung) | seit 01.07.2011 | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 | seit 01.01.2011 |
Siehe auch
- UN-Aufkleber
- Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS
- Limited Quantities
- Gefahrensymbole zur Produktkennzeichnung