Gefahrensymbole: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. | + | ===Gefahrensymbole nach der GefStoffV=== |
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+ | Am 01.12.2010 wurde diese Art der Kennzeichnung durch die neuen GHS-Symbole abgelöst. Übergangsregelungen galten bis 01.12.2012 bzw. 01.06.2015 bei Stoffgemischen. Für Lagerbstände dürfen die Symbole noch bis 01.06.2017 genutzt werden. | ||
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+ | Gs01 leichtentzuendlich.jpg|Leichtentzündlich - Gefahrensymbol GS 01 | ||
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+ | Gs03 explosionsgefaehrlich.jpg|Explosionsgefährlich<br>Gefahrensymbol GS 03 | ||
+ | Gs04 brandfoerdernd.jpg|Brandfördernd<br>Gefahrensymbol GS 04 | ||
+ | Gs05 aetzend.jpg|Ätzend<br>Gefahrensymbol GS 05 | ||
+ | Gs06 giftig.jpg|Giftig - Gefahrensymbol GS 06 | ||
+ | Gs07 sehr giftig.jpg|Sehr giftig<br>Gefahrensymbol GS 07 | ||
+ | Gs08 reizend.jpg|Reizend<br>Gefahrensymbol GS 08 | ||
+ | Gs09 gesundheitsschaedlich.jpg|Gesundheitsschädlich<br>Gefahrensymbol GS 09 | ||
+ | Gs10 umweltgefaehrlich.jpg|Umweltgefährlich<br>Gefahrensymbol GS 10 | ||
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− | Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger Folie gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent. | + | Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger [[Folien-Etiketten|Folie]] (z.B. [[Polyester]]folie) gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent. |
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Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden. | Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden. | ||
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Version vom 15. Juli 2013, 12:23 Uhr
Ein Gefahrensymbol ist ein Piktogramm, welches auf eine Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, hinweist. Der Begriff Gefahrensymbol wird normalerweise für Kennzeichnungen nach GefStoffV verwendet, die inzwischen überholt ist und durch die Kennzeichnung nach GHS und CLP abgelöst wird.
Ausführungen
Gefahrensymbole nach der GefStoffV
Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Am 01.12.2010 wurde diese Art der Kennzeichnung durch die neuen GHS-Symbole abgelöst. Übergangsregelungen galten bis 01.12.2012 bzw. 01.06.2015 bei Stoffgemischen. Für Lagerbstände dürfen die Symbole noch bis 01.06.2017 genutzt werden.
Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS
→ Hauptartikel: Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS
Außerdem gibt es gibt neun verschiedene Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten Raute.
- Explosion.gif
GHS 01 - Explodierende Bombe
- Flamme.gif
GHS 02 - Flamme
- Runde-flamme.gif
GHS 03 - Flamme über einem Kreis
- Flasche.gif
GHS 04 - Gasflasche
- Aetzend.gif
GHS 05 - Ätzwirkung
- Totenkopf.gif
GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen
- Ausrufezeichen.gif
GHS 07 - Ausrufezeichen
- Mensch.gif
GHS 08 - Gesundheitsgefahr
- Umwelt.gif
GHS 09 - Umwelt
Material
Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger Folie (z.B. Polyesterfolie) gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent.
Um den Druck mit einfarbigen Thermotransferdruckern zu ermöglichen, gibt es Blanko Gefahrstoff-Etiketten, auf denen ein Bereich für die Piktogramme orange eingeärbt ist und ein weiterer Bereich für den Text weiß gelassen wird.
Einsatzgebiete
Für die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen gemäß CLP/GHS sind
- Hersteller
- Importeure
- Verarbeiter von Gefahrstoffen
- Händler
verantwortlich.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden.
Siehe auch