Aktionen

Gefahrensymbole: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

Zeile 1: Zeile 1:
==Definition Gefahrensymbole==
+
[[Datei:Gefahrensymbole.jpg|right|Gefahrensymbole]]
Ein Gefahrensymbol ist ein Zeichen, auch [[Piktogramm]] genannt, welches auf eine Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, hinweist.
+
Ein Gefahrensymbol ist ein [[Piktogramm]], welches auf eine Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, hinweist. Der Begriff Gefahrensymbol wird normalerweise für Kennzeichnungen nach GefStoffV verwendet, die inzwischen überholt ist und durch die Kennzeichnung nach [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS|GHS und CLP]] abgelöst wird.
  
 
==Ausführungen==
 
==Ausführungen==
Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Außerdem gibt es gibt neun verschiedene [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS|Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS]]. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten [[Raute]].
+
===Gefahrensymbole nach der GefStoffV===
 +
Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund.  
 +
Am 01.12.2010 wurde diese Art der Kennzeichnung durch die neuen GHS-Symbole abgelöst. Übergangsregelungen galten bis 01.12.2012 bzw. 01.06.2015 bei Stoffgemischen. Für Lagerbstände dürfen die Symbole noch bis 01.06.2017 genutzt werden.
 +
<gallery>
 +
Gs01 leichtentzuendlich.jpg|Leichtentzündlich - Gefahrensymbol GS 01
 +
Gs02 hochentzuendlich.jpg|Hochentzündlich<br>Gefahrensymbol GS 02
 +
Gs03 explosionsgefaehrlich.jpg|Explosionsgefährlich<br>Gefahrensymbol GS 03
 +
Gs04 brandfoerdernd.jpg|Brandfördernd<br>Gefahrensymbol GS 04
 +
Gs05 aetzend.jpg|Ätzend<br>Gefahrensymbol GS 05
 +
Gs06 giftig.jpg|Giftig - Gefahrensymbol GS 06
 +
Gs07 sehr giftig.jpg|Sehr giftig<br>Gefahrensymbol GS 07
 +
Gs08 reizend.jpg|Reizend<br>Gefahrensymbol GS 08
 +
Gs09 gesundheitsschaedlich.jpg|Gesundheitsschädlich<br>Gefahrensymbol GS 09
 +
Gs10 umweltgefaehrlich.jpg|Umweltgefährlich<br>Gefahrensymbol GS 10
 +
</gallery>
  
Gefahrensymbole kommen in [[Kombischild|Kombination]] mit [[Signalwort]]en, Stoffangaben und [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS#H-Sätze|H-Sätzen]] und [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS#P-Sätze|P-Sätzen]] auf selbstklebenden Gefahrstoff-Etiketten vor.<br>
 
<br>
 
<br>
 
 
===Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS===
 
===Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS===
 +
→ Hauptartikel: [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS]]
 +
 +
Außerdem gibt es gibt neun verschiedene [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS|Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS]]. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten [[Raute]].
 +
 
<gallery>
 
<gallery>
 
Datei:explosion.gif|GHS 01 - Explodierende Bombe
 
Datei:explosion.gif|GHS 01 - Explodierende Bombe
Zeile 20: Zeile 35:
 
Datei:umwelt.gif|GHS 09 - Umwelt
 
Datei:umwelt.gif|GHS 09 - Umwelt
 
</gallery>
 
</gallery>
===Gefahrensymbole nach der GefStoffV===
 
<br>
 
[[Datei:gefstoffv-piktogramme.jpg]]
 
  
 
==Material==
 
==Material==
Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger Folie gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent.
+
Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger [[Folien-Etiketten|Folie]] (z.B. [[Polyester]]folie) gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent.
 +
 
 +
Um den Druck mit einfarbigen [[Thermotransferdruck]]ern zu ermöglichen, gibt es Blanko Gefahrstoff-Etiketten, auf denen ein Bereich für die Piktogramme orange eingeärbt ist und ein weiterer Bereich für den Text weiß gelassen wird.
  
 
==Einsatzgebiete==
 
==Einsatzgebiete==
Zeile 37: Zeile 51:
 
==Gesetzliche Bestimmungen==
 
==Gesetzliche Bestimmungen==
 
Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden.
 
Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden.
 +
 +
== Siehe auch ==
 +
*[[Gefahrstoff]]
 +
*[[Gefahrgutetiketten|Gefahrgut]]
 +
*[[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS|CLP und GHS]]
 +
 
[[Kategorie:Etiketten (Arten)]]
 
[[Kategorie:Etiketten (Arten)]]
 
[[Kategorie:Sicherheitskennzeichnung]]
 
[[Kategorie:Sicherheitskennzeichnung]]
Zeile 42: Zeile 62:
 
[[Kategorie: Gefahrstoffkennzeichnung]]
 
[[Kategorie: Gefahrstoffkennzeichnung]]
  
<metadesc>Beschreibung der ausführungen von Gefahrensymbole gemäß GHS und GefStoffV inkl. Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen. </metadesc>
+
<metadesc>Beschreibung der ausführungen von Gefahrensymbole gemäß GefStoffV inkl. Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen. </metadesc>

Version vom 15. Juli 2013, 12:23 Uhr

Gefahrensymbole

Ein Gefahrensymbol ist ein Piktogramm, welches auf eine Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, hinweist. Der Begriff Gefahrensymbol wird normalerweise für Kennzeichnungen nach GefStoffV verwendet, die inzwischen überholt ist und durch die Kennzeichnung nach GHS und CLP abgelöst wird.

Ausführungen

Gefahrensymbole nach der GefStoffV

Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Am 01.12.2010 wurde diese Art der Kennzeichnung durch die neuen GHS-Symbole abgelöst. Übergangsregelungen galten bis 01.12.2012 bzw. 01.06.2015 bei Stoffgemischen. Für Lagerbstände dürfen die Symbole noch bis 01.06.2017 genutzt werden.

Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS

→ Hauptartikel: Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS

Außerdem gibt es gibt neun verschiedene Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten Raute.

Material

Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger Folie (z.B. Polyesterfolie) gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent.

Um den Druck mit einfarbigen Thermotransferdruckern zu ermöglichen, gibt es Blanko Gefahrstoff-Etiketten, auf denen ein Bereich für die Piktogramme orange eingeärbt ist und ein weiterer Bereich für den Text weiß gelassen wird.

Einsatzgebiete

Für die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen gemäß CLP/GHS sind

verantwortlich.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden.

Siehe auch