RID: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Etikettenwissen
THenke (Diskussion | Beiträge) |
THenke (Diskussion | Beiträge) K (Kategorie) |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
[[Kategorie: Sicherheitskennzeichnung]] | [[Kategorie: Sicherheitskennzeichnung]] | ||
[[Kategorie: Gefahrstoffkennzeichnung]] | [[Kategorie: Gefahrstoffkennzeichnung]] | ||
+ | [[Kategorie:Gesetze zu Gefahrstoffen und Gefahrgut]] |
Aktuelle Version vom 4. März 2015, 10:34 Uhr
Die Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID, Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses) ist der Anhang C des Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF, Convention relative aux transports internationaux ferroviaires). Es regelt den Transport von Gefahrgut auf der Schiene. Mit wenigen Artikeln und umfangreichen Anlagen entspricht sie zu großen Teilen der ADR. Die RID wird alle zwei Jahre aktualisiert.
Inhalt
Genau wie die ADR, regelt die RID Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter.
Seit 2007 gilt eine verschärfte Regelung, die erweiterte Schutzeinrichtungen an den Schienenfahrzeugen vorsieht.
Genau wie die ADR enthält die RID ein Verzeichnis gefährlicher Güter mit Hinweis auf begrenzte und freigestellte Mengen.