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DIN 33450: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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Die DIN 33450 ''Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen)'' wurde 2004 auf Initiative des Frankfurter Flughafens entworfen, um eine international einheitliche und verständliche Kennzeichnung für videoüberwachte Bereiche zu gewährleisten. Vorläufig gilt sie nur auf nationaler Ebene.
 
Die DIN 33450 ''Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen)'' wurde 2004 auf Initiative des Frankfurter Flughafens entworfen, um eine international einheitliche und verständliche Kennzeichnung für videoüberwachte Bereiche zu gewährleisten. Vorläufig gilt sie nur auf nationaler Ebene.
  
Sie definiert ein [[Piktogramm]] mit einer stilisierten Kamera in Weiß ([[RAL]] 9010) auf blauem Grund ([[RAL]] 5002). Dieses soll dabei helfen, der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6b Abs. 2 BDSG nach zu kommen.
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== Piktogramm ==
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Die DIN 33450 definiert ein [[Piktogramm]] mit einer stilisierten Kamera in Weiß ([[RAL]] 9010) auf blauem Grund ([[RAL]] 5002). Dieses soll dabei helfen, der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6b Abs. 2 BDSG nach zu kommen.
  
 
Der weiße Rand ist dabei Bestandteil des Piktogramms um das Symbol vom Untergrund abzugrenzen.
 
Der weiße Rand ist dabei Bestandteil des Piktogramms um das Symbol vom Untergrund abzugrenzen.

Version vom 17. Dezember 2014, 14:30 Uhr

Videoüberwachungshinweis nach DIN 33450

Die DIN 33450 Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen) wurde 2004 auf Initiative des Frankfurter Flughafens entworfen, um eine international einheitliche und verständliche Kennzeichnung für videoüberwachte Bereiche zu gewährleisten. Vorläufig gilt sie nur auf nationaler Ebene.

Piktogramm

Die DIN 33450 definiert ein Piktogramm mit einer stilisierten Kamera in Weiß (RAL 9010) auf blauem Grund (RAL 5002). Dieses soll dabei helfen, der gesetzlichen Verpflichtung nach § 6b Abs. 2 BDSG nach zu kommen.

Der weiße Rand ist dabei Bestandteil des Piktogramms um das Symbol vom Untergrund abzugrenzen.

Die Kamera ist geneigt um die Beobachtung darzustellen.

Siehe auch