ASR A2.3
Aus Etikettenwissen
Version vom 16. Juli 2013, 13:19 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge)
Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Die ASR A2.3 hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
- Mindestlänge des Fluchtweges
- Mindestbreite des Fluchtweges
- Mindesthöhe des Fluchtweges
Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um innerhalb dieser Regel zu bleiben, erfordert es eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3.
Siehe auch