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Stoffkennzeichnung:Natriumhydroxid

Aus Etikettenwissen

Natriumhydroxid (Ätznatron) ist weißer Feststoff, der mit Wasser stark energetisch reagiert und ätzende Natronlauge bildet. Verwendet wird Natriumhydroxid unter anderem in Ablussreinigern. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Natriumhydroxid als

  • ätzend

Es gelten die H-Sätze:

  • H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
  • H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein

Es gelten die P-Sätze:

  • P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
  • P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen
  • P309+P310 - bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen
  • P305+P351+P338 - bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Natriumhydroxid enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Natriumhydroxid muss die Warntafel die Gefahrennummer 80 (ätzend) und die UN-Nummer 1823 enthalten.

Das Placard ist eine schwarz/weiße Raute mit Klasse 8 für ätzende Stoffe.