Rettungsaushang
Aus Etikettenwissen
Rettungsaushänge müssen in Betrieben ausgehängt werden um die Mitarbeiter über Erste-Hilfe Maßnahmen zu informieren.
Aushangpflicht
Die Aushangpflicht ergibt sich aus §24 (5) der DGUV Vorschrift 1. Hier heißt es:
- "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."
Inhalt
Rettungsaushänge werden in Betrieben eingesetzt, um alle wichtigen Informationen zur Ersten-Hilfe auf einen Blick liefern. Es können verschiedene Informationen auf dem Rettungsaushang festgehalten werden. Typisch sind:
- Notrufnummern
- Erst-Helfer
- Sicherheitsbeauftragter der Firma
- Brandschutzbeauftragter der Firma
- Durchgangsarzt
- Giftnotruf
- nächstgelegenes Krankenhaus mit Anschrift und Telefonnummer
- zuständige Berufsgenossenschaft mit Kontaktdaten
Zusätzlich können noch Piktogramm verwendet werden, um wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen zu verdeutlichen. Ein Beispiel hierfür findet sich in der DGUV Information 204-001.