Aktionen

MTK und STK Prüfung

Aus Etikettenwissen

MTK Prüfplakette

Besonders im medizinischen Bereich sind technische Geräte nicht wegzudenken. In Krankenhäusern und Arztpraxen wird die modernste Technik eingesetzt, um die Gesundheit der Patienten zu erhalten oder Krankheiten zu heilen. Damit die nützliche Technik auch die größtmögliche Sicherheit in der Benutzung bietet, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich.

Laut Medizinproduktegesetz (MPG) steht der Betreiber medizinischer Geräte in der Pflicht, seine Geräte zur Diagnose, Behandlung und Überwachung von Patienten regelmäßig zu überprüfen. Um den Rahmen einer solchen Prüfung vorzugeben, schreibt der Gesetzgeber für den medizinischen Bereich sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen vor.

Sicherheitstechnische Kontrollen

Bei sicherheitstechnischen Kontrollen müssen medizinische Geräte wie Defibrillatoren, EKG-Geräte und Ähnliches auf Mängel untersucht werden, um deren technische Unversehrtheit zu gewährleisten. Besonders im medizinischen Bereich haben Anwender und Patienten oft direkten oder elektrischen Kontakt mit den angewandten Geräten. Technische Mängel können dabei verheerende Folgen haben. Patienten sollen bestmöglich geschützt werden, weshalb eine STK auch genau zu protokollieren ist. Das Protokoll muss dabei für mehrere Jahre im Medizinproduktebuch des Betreibers aufbewahrt werden.


Genaue Inhalte einer STK überlässt der Gesetzgeber dem Hersteller – denn nur er hat alle Informationen über technische Details und mögliche Mängel des Gerätes. Gemäß Anlage 2 MPBetreibV ist ebenso nicht festgelegt, wer eine STK durchführen muss. Das Gesetz spricht dabei von einer fachlich ausreichend qualifizierten, die über geeignete Prüfungseinrichtungen verfügt. Mögliche Anlaufstellen für den Betreiber sind dabei z. B. die ansässige TÜV-Stelle.


Die gesetzlich festgeschriebene Prüfungsfrist von sicherheitstechnischen Kontrollen beträgt 2 Jahre. Falls der Hersteller allerdings eine kürzere Frist vorsieht, kommen seine Angaben zum Tragen.

Messtechnische Kontrollen

Messtechnische Kontrollen betreffen die Kalibrierung und Eichung medizinischer Messgeräte wie Blutdruckmessgeräte oder Audiometer. Während einer MTK wird überprüft, ob die Messung des Geräts den angegebenen Toleranzwert des Herstellers einhält oder nicht. Laut Gesetz wird bei einer MTK zusätzlich die elektrische Sicherheit gemäß BGVA 3 mit überprüft.


Da ungenaue Messungen zu falschen Diagnosen und zu einer möglicherweise für den Patienten schädlichen Behandlung führen können, muss auch eine messtechnische Kontrolle dokumentiert werden. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt hierbei nicht nur die Aufbewahrung des Protokolls vor, sondern die zusätzliche Kennzeichnung des Geräts mit einer speziellen MTK-Prüfplakette. Der Nachweis ist im Medizinproduktebuch für mehrere Jahre aufzubewahren.


Messtechnische Kontrollen, dürfen nur von ausreichend qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über die benötigte Messeinrichtungen verfügen. Wichtig hierbei ist, dass die Eignung des Durchführenden von der für das Eichwesen zuständigen Behörde bestätigt sein muss.

Siehe auch

Sicherheitstechnische Überprüfung