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Arbeitsschutzgesetz

Aus Etikettenwissen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) setzt europäisches Recht (EU-Richtlinie 89/654/EWG) in deutsches Recht um. Es ist 1996 in Kraft getreten und heißt in vollem Wortlaut Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Ziel ist es die Gefahren für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu reduzieren.

Gefährdungsbeurteilung

Im Arbeitsschutzgesetz wird nicht die Gefährdung des einzelnen Mitarbeiters betrachtet, sondern das Gefahrenpotential am Arbeitsplatz. Diese kann z.B. aus den Arbeitsabläufen selbst resultieren, aber auch aus typischen physikalischen und chemischen Gefährdungen. Durch die Konzentration auf den Arbeitsplatz geht es immer darum die Ursachen für die Gefahr zu beseitigen und erst im zweiten Schritt individuelle Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Pflichten

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat die Pflicht für regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zu sorgen. Wenn er diese Aufgabe delegiert, ist er zur Kontrolle verpflichtet.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind verpflichtet den Sicherheitsanweisungen Folge zu leisten und bei ihrer Tätigkeit niemanden zu gefährden. Außerdem sind sie verpflichtet Mängel zu melden.

Betriebsrat

Betriebsräte haben eine Aufsichts- und Mitbestimmungspflicht. Sie können Details zur Arbeitssicherheit in Betriebsvereinbarungen regeln.

Siehe auch