Brandschutzaushang
Aus Etikettenwissen
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Brandschutzaushänge müssen in Betrieben ausgehängt werden. Ihr Inhalt und ihre Darstellung wird in der DIN 14096 geregelt.
Aushangpflicht
Die Aushangpflicht ergibt sich aus §24 (5) der DGUV Vorschrift 1. Hier heißt es:
- "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."
Der Brandschutzaushang ist dabei nach DIN 14096 teil der Brandschutzordnung eines Betriebs. Er muss gut sichtbar angebracht und lesbar sein. Der Aushang darf nicht mehrsprachig sein, für zusätzliche Sprachen sind eigene Aushänge herzustellen.
Darstellung
Die Darstellung des Brandschutzaushangs ist in der DIN 14096 detailliert geregelt. Die Mindestgröße beträgt DIN A4. Die genauen Inhalte sowie die Reihenfolge ist festgelegt.
- Brände verhüten
- Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten
- Rauchen verboten
- Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren
- Brand melden
- Notrufnummer
- In Sicherheit bringen
- Gefährdete Personen warnen / Hausalarm betätigen
- Hilflose mitnehmen
- Türen schließen
- Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
- Aufzug nicht benutzen
- Sammelstelle aufsuchen
- Auf Anweisungen achten
- Löschversuch unternehmen
- Feuerlöscher benutzen
- Löschschlauch benutzen
- Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung benutzen (z. B. Löschdecke)
Nicht zutreffende Punkte müssen entfallen, eigene Ergänzungen sind nicht zulässig.