DGUV Information 208-016: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Etikettenwissen
THenke (Diskussion | Beiträge) K (Kategorie) |
THenke (Diskussion | Beiträge) K (Kategorie) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
[[Kategorie:Gesetze und Normen]] | [[Kategorie:Gesetze und Normen]] | ||
[[Kategorie: Arbeitssicherheit]] | [[Kategorie: Arbeitssicherheit]] | ||
+ | [[Kategorie: BGI]] | ||
[[Kategorie: Gesetze zum Arbeitsschutz]] | [[Kategorie: Gesetze zum Arbeitsschutz]] | ||
<metadesc>BGI 694 - Berufsgenossenschaftliche Information: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten</metadesc> | <metadesc>BGI 694 - Berufsgenossenschaftliche Information: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten</metadesc> |
Version vom 16. Juli 2013, 09:15 Uhr
Berufsgenossenschaftliche Information: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
Seit Anfang 2008 ersetzt die BGI 694 die BGV D26. In dieser ist vorgeschrieben, dass verwendete Leitern und Tritte jährlich geprüft werden müssen. In der BGI 694 geht es um Leiterbauarten und deren Zubehör. Auch werden Fragen über die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet. Grundlage der „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ sind die Regelungen der ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und der Berufsgenossenschaften.