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ASR A2.3

Aus Etikettenwissen

Version vom 7. Juni 2013, 12:33 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (Kategorie)
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Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Die ASR A2.3 hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.

  • Mindestlänge des Fluchtweges
  • Mindestbreite des Fluchtweges
  • Mindesthöhe des Fluchtweges

Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um innerhalb dieser Regel zu bleiben, erfordert es eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3.