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Stoffkennzeichnung:Tetrachlormethan

Aus Etikettenwissen

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Tetrachlormethan ist ein farbloses, Flüssigkeit, welche zu den Chlorkohlenwasserstoffen gehört. Es wurde früher in Feuerlöschern und als Lösungsmittel verwendet, ist aber inzwischen auf Grund seiner Giftigkeit verboten. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Tetrachlormethan als

  • Gefährlich

Es gelten die H-Sätze:

  • H301+H311+H331 - Giftig bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen
  • H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
  • H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
  • H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
  • H420 - Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre

Es gelten die P-Sätze:

  • P261 - Einatmen von Dampf vermeiden
  • P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden
  • P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen
  • P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
  • P311 - GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Tetrachlormethan enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Tetrachlormethan muss die Warntafel die Gefahrennummer 60 (giftiger Stoff) und die UN-Nummer 1846 enthalten.

Das Placard ist eine weiße Raute mit Klasse 6 für giftige Stoffe.