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Stoffkennzeichnung:Natriumcarbonat

Aus Etikettenwissen

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Natriumcarbonat ist ein Salz der Kohlensäure. Verwendet wird Natriumcarbonat unter anderem in der Glasindustrie und als Lebensmittelzusatzstoff (E 500). Es gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Natriumcarbonat als Augen reizend.

Es gelten die H-Sätze:

  • H319 - Verursacht schwere Augenreizung

Es gelten die P-Sätze:

  • P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen

P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Natriumcarbonat enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Natriumcarbonat ist nicht den Transportvorschriften unterstellt.