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Stoffkennzeichnung:Calciumchlorid

Aus Etikettenwissen

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Calciumchlorid (oder auch Kalziumchlorid) ist ein Salz, das farblose Kristalle bildet. Es wird als Trocknungsmittel, Frostschutzmittel aber auch als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. Es gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Calciumchlorid als

  • Augenreizend

Es gilt der H-Satz:

  • H319: Verursacht schwere Augenreizung

Es gilt der P-Satz:

  • P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Calciumchlorid enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Calciumchlorid gilt nach ADR/RID nicht als Gefahrgut.

Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

Nach ASR A1.3 muss beim Arbeiten mit Calciumchlorid eine Augenschutz benutzt werden.