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Stoffkennzeichnung:Campher

Aus Etikettenwissen

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Campher ist ein farbloser Feststoff. Campher kommt in verschiedenen Pflanzen vor und wird als Arzneimittel und in der chemischen Industrie verwendet. Alternative Namen sind Camphora und Kampfer. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Campher als

  • Reizend

Es gelten die H-Sätze:

  • H228 - Entzündbarer Feststoff
  • H315 - Verursacht Hautreizungen
  • H319 - Verursacht schwere Augenreizung
  • H335 - Kann die Atemwege reizen

Es gelten die P-Sätze:

  • P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen
  • P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
  • P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert
  • P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Campher enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Campher muss die Warntafel die Gefahrennummer 40 (entzündbarer Feststoff) und die UN-Nummer 2717 enthalten.

Das Placard ist eine rote-weiße Raute mit Klasse 4.1 für entzündbare Feststoffe.