Weinetikett
Aus Etikettenwissen
Das Weinetikett ist der Informationsträger auf allen Weinflaschen. Es dient als Informationsgrundlage für den Verbraucher. Die Beschriftung des Weinetiketts unterliegt einer detaillierten Regelung und darf nur ausdrücklich erlaubte Informationen enthalten. Unterschieden wird in „Verpflichtende Angaben“ und „Wahlweise Angaben“.
Verpflichtende Angaben nach deutschem Weinrecht:
In der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 heißt es:
- "Die obligatorischen Angaben [...] sind zusammen im gleichen Sichtbereich auf dem Behältnis so anzubringen, dass sie gleichzeitig gelesen werden können, ohne dass es erforderlich ist, das Behältnis umzudrehen."
Zusätzlich müssen sie in "unverwischbaren Schriftzeichen" angebracht werden und sich deutlich von anderen Angaben abheben.
Die verpflichtenden Angaben für deutsche Weinetiketten sind:
- Qualitätsstufe
- Geografische Herkunft
- Abfüller
- Alkoholgehalt
- Nennvolumen (Inhalt, z.B. 0,7 Liter)
- Weinart
- Loskennzeichnung zur Identifizierung des Weines; bei Qualitätswein wird die Loskennzeichnung ersetzt durch die amtliche Prüfungsnummer
- Enthält Sulfite; seit 2006 ist diese Angabe verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Wein bei der Herstellung geschwefelt wurde
- Kasein, Ovalbumin; seit 2012 müssen diese Schönungsmittel auf dem Weinetikett angegeben werden
Qualitätsstufen
Qualitätsstufen für Wein sind im nationalen Recht geregelt und daher international nur schwer zu vergleichen. In Deutschland gibt es die Stufen:
- Tafelwein
- Landwein
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.)
- Prädikatswein
Die Stufen unterscheiden sich nach Alkoholgehalt, Anbaugebiet und Mostgewicht.
Freiwillige Angaben:
Manche Angaben auf Weinetiketten sind zwar durchaus üblich und auch erlaubt, aber nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu gehören:
- Jahrgang
- Rebsorte
- Geschmacksangabe
- Trocken
- Halbtrocken
- Lieblich
- Süß
- Weinort und Lage
- Erzeugerabfüllung (Bedingungen: Trauben ausschließlich aus eigener oder angepachteten Rebflächen)
- Traditionelle spezifische Begriffe (z.B. Eiswein, Weißherbst, Schiller)
- Angaben, wie etwa Trinktemperaturen oder Speiseempfehlungen sind seit 2007 zulässig
Geschichte
Ursprünglich wurden Gefäße, die Wein enthalten mit Rollsiegeln gekennzeichnet (ca. 4000v.Chr.) oder die Information über den enthaltenen Wein auf einem Anhängeetikett festgehalten. Diese Zettel waren bis ins Mittelalter hin üblich. Erst mit Aufkommen moderner Druckverfahren setzten sich aufgeklebte Weinetiketten durch. Dies war Gleichzeitig der Anfang gestalteter Etiketten, denn vorher wurden Klebeetiketten nur auf Warenballen eingesetzt.
Material
Die Weinflaschen werden mit einem Selbstklebeetikett beklebt, da dieses exakt verarbeitet werden kann und in der Gestaltung viel Freiraum bietet. Oft werden auf die Weinetiketten goldglänzende Elemente mit Hilfe einer Heißfolienprägung aufgedruckt. Technische Angaben zum Wein werden mit dem Thermotransferverfahren aufgebracht. Dadurch entsteht ein scharfes und qualitativ hochwertiges Bild.
Gesetzliche Bestimmungen
Diese Regelung wird im Weingesetz (WeinG), bzw. im Weinrecht und im EU-Recht (Verordnung EG Nr. 607/2009) festgeschrieben.
Siehe auch
Weblinks
- Deutscher Freundeskreis Weinetiketten-Sammler
- Weingesetz 5. Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung