Verbotszeichen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Etikettenwissen
THenke (Diskussion | Beiträge) |
THenke (Diskussion | Beiträge) K (siehe auch) |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
==Gesetzliche Bestimmungen== | ==Gesetzliche Bestimmungen== | ||
Die Verwendung von Verbotszeichen ist in der [[BGV A8]], [[ASR A1.3]], [[DIN 4844]] geregelt. | Die Verwendung von Verbotszeichen ist in der [[BGV A8]], [[ASR A1.3]], [[DIN 4844]] geregelt. | ||
+ | |||
+ | == Siehe auch == | ||
+ | *[[Sicherheitskennzeichen]] | ||
+ | |||
[[Kategorie:Etiketten (Arten)]] | [[Kategorie:Etiketten (Arten)]] | ||
[[Kategorie:Etiketten (Anwendung)]] | [[Kategorie:Etiketten (Anwendung)]] |
Version vom 12. September 2013, 14:25 Uhr
Definition von Verbotszeichen
Ein Verbotszeichen, ist ein Symbol welches in einer Ronde mit rotem Rand und Querbalken auf ein Verbot hinweist. Es gehört zu der Gruppe der Sicherheitszeichen. Verbotszeichen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ausführungen
In der Praxis werden nicht nur Ronden eingesetzt sondern auch Kombischilder. Diese werden dann mit einem Zusatztext versehen.
Material
Verbotszeichen sind in folgenden Materialien erhältlich:
- selbstklebende Folie – flexibel und einfach anzubringen
- Kunststoff – für den Außenbereich geeignet
- Aluminium – langlebig und robust
- Reflexfolie - rückstrahlend bei auftreffendem Licht, daher optimal für außen geeignet
- Acryl – für repräsentative Bereiche
Einsatzgebiete
Verbotszeichen finden im gesamten Betrieb Anwendung. Mögliche Bereiche sind:
- überall dort, wo Rauchen verboten ist
- an Maschinen, Anlagen und Geräten
- an Durchgängen, Zutritten, Ein- und Ausfahrten
- für Wege innerhalb des Betriebsgeländes
Gesetzliche Bestimmungen
Die Verwendung von Verbotszeichen ist in der BGV A8, ASR A1.3, DIN 4844 geregelt.
Siehe auch