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Unfallverhütungsvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
*[[BGV A1|BGV A1 Pflichten von Unternehmern und Versicherten zur Unfallverhütung]]  
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*[[DGUV Vorschrift 1|DGUV Vorschrift 1: Pflichten von Unternehmern und Versicherten zur Unfallverhütung]]  
*[[BGV A3|BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel]]
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*[[DGUV Vorschrift 3|DGUV Vorschrift 3: Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel]]
*[[BGV A8|BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz]]
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*[[DGUV Vorschrift 9|DGUV Vorschrift 9: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz]]
  
 
[[Kategorie: Gesetze und Normen]]
 
[[Kategorie: Gesetze und Normen]]

Version vom 29. April 2014, 09:24 Uhr

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind ein gesetzliches Regelwerk zur Arbeitssicherheit. Dabei gibt das Sozialgesetzbuch die Aufgabe der Erstellung an die Berufsgenossenschaften ab, die sie als BGV formulieren. Dies ist so geregelt, weil die Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind.

Nicht zu verwechseln sind die BGI, welche nur Informationscharakter und keinen Gesetzescharakter haben.

Umstrukturierung des Regelwerks der DGUV

Nach einer Umstrukturierung des Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum 01.05.2014 fallen die bekannten Kürzel wie BGV, BGI und BGR weg und werden ersetzt gegen DGUV Vorschrift, DGUV Information, DGUV Regel und DGUV Grundsatz.

Technisches Regelwerk

Es gibt eine ganze Reihe von technischen Regeln zur konkretisierung von rechtsverbindlichen Forderungen. Interessant im Kennzeichnungsbereich ist hier die TRBS die unter anderem die Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen regelt. Hierfür werden explizit Prüfplaketten vorgesehen, die daher oft auch als Prüfplaketten nach UVV oder Prüfplaketten nach BGV bezeichnet werden.

Siehe auch