Aktionen

Stoffkennzeichnung:Wasserstoff

Aus Etikettenwissen

Version vom 11. September 2014, 14:59 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (Kategorie)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wasserstoff ist das Gas mit der geringsten Dichte. Es ist farblos und geruchlos. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Es gilt als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Wasserstoff als

  • extrem entzündlich

Es gelten die H-Sätze:

  • H220 - Extrem entzündbares Gas
  • H280 - Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren

Es gelten die P-Sätze:

  • P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen
  • P377 - Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann
  • P381 - Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich

P403 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Wasserstoff enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Beim Transport von Wasserstoff muss die Warntafel die Gefahrennummer 23 (entzündliches Gas) und die UN-Nummer 1049 enthalten.

Das Placard ist eine rote Raute mit Klasse 2.1 für entzündbare Gase.