Aktionen

Stoffkennzeichnung:Nickel

Aus Etikettenwissen

Version vom 7. Oktober 2014, 08:38 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (Kategorie)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Nickel ist ein chemisches Element und gehört zu den Übergangsmetallen. Es wird unter anderem als Katalysator und als Korrosionsschutz verwendet. Es gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Nickel als

  • Karzinogen

Es gilt der H-Satz:

  • H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Es gilt der P-Satz:

  • P281: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  • P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P302+P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Nickel enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Nickel gilt nach ADR/RID nicht als Gefahrgut.

Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

Nach ASR A1.3 muss beim Arbeiten mit Nickel eine Augenschutz und Schutzhandschuhe benutzt werden.