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Stoffkennzeichnung:Lithiumchlorid

Aus Etikettenwissen

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Lithiumchlorid bildet farblose Kristalle. Seine Haupteigenschaft ist die starke Fähigkeit Wasser zu binden (Hygroskopie). Lithiumchloridlösungen sind ätzend.Lithiumchlorid wird unter anderem als Trocknungsmittel und als Flussmittel in der Löttechnik verwendet. Es gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.

Gefahrensymbole

GHS

Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Lithiumchlorid als

  • Gefährlich

Es gelten die H-Sätze:

  • H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
  • H315 - Verursacht Hautreizungen
  • H319 - Verursacht schwere Augenreizung

Es gelten die P-Sätze:

  • P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
  • P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen

GefStoffV

Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Lithiumchlorid enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.

Gefahrgut

Lithiumchlorid ist nicht den Transportvorschriften unterstellt.