Stoffkennzeichnung:Lithiumchlorid
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Lithiumchlorid bildet farblose Kristalle. Seine Haupteigenschaft ist die starke Fähigkeit Wasser zu binden (Hygroskopie). Lithiumchloridlösungen sind ätzend. Lithiumchlorid gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.
Gefahrensymbole
GHS
Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Lithiumchlorid als
- Gefährlich
Es gelten die H-Sätze:
- H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H315 - Verursacht Hautreizungen
- H319 - Verursacht schwere Augenreizung
Es gelten die P-Sätze:
- P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
- P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
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Gefährlich
GefStoffV
Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Lithiumchlorid enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.
Gefahrgut
Lithiumchlorid ist nicht den Transportvorschriften unterstellt.