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Siegel

Aus Etikettenwissen

Version vom 3. Mai 2013, 08:13 Uhr von Anne (Diskussion | Beiträge) (Satzumstellung und Kommafehler)

Definition Siegel

Ein Siegel dient vor allem dem Verschluss von Behältnissen und Gegenständen. Es sichert zu, dass nach Prüfung, Erstellung, Kontrolle, keine unbefugte Person sich an dem Gegenstand zu Schaffen gemacht hat. Siegel müssen übertragungssicher sein. (Eine andere Verwendung von Siegeln, ist die Beglaubigung von Urkunden, darauf wird hier nicht näher eingegangen.)

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Sicherheitssiegel
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Sicherheitssiegel in Anwendung
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Sicherheitssiegel in Anwendung

Ausführungen

  • Pfandsiegel: Ein Pfandsiegel (die Siegelmarke) wird bei einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher auf sperrige Pfändungsgegenstände aufgebracht. Dadurch wird gekennzeichnet, welche Gegenstände in die Pfändung einbezogen werden.
  • Sicherheitssiegel: Sind Aufkleber aus Papier, oder manipulationssicherer Folie. Sie sichern z.B. Erste-Hilfe-Koffer, damit nach Siegelbruch der Inhalt überprüft und nachgefüllt wird. Hygienesiegel, um sicher zustellen, dass enthaltene Materialien nicht genutzt wurden.
  • Plomben: Eine Plombe ist aus Metall und sichert vor unbefugter Material-Entnahme. Eingesetzt werden Plomben vor allem zur Sicherung von See-Containern, Koffer-LKW's, Bahnwaggons, Gitterboxen, Tankfahrzeugen und anderen großen Transportbehältern. Häufig haben Plomben eine fortlaufende Nummerierung.
  • KFZ-Prüfplakette: Auch diese ist ein Siegel. Sie bestätigt eine Überwachung durch eine Organisation, wie z.B. dem TÜV. Ist das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand, so darf es im Straßenverkehr geführt werden und erhält eine TÜV-Plakette. Kommt der Halter den gesetzlichen Auflagen nicht nach, wird die Plakette entfernt und damit verliert die Zulassung ihre Gültigkeit.

Material

Siegel werden aus übertragungssicheren Materialien hergestellt. Dazu gehören:

  • Papier
  • Folien mit Sicherheitsstanzung
  • Folien, die einen Schriftzug, oder ein Muster auf der Oberfläche hinterlassen

Gesetzliche Bestimmungen

Das unbefugte Entfernen eines dienstlichen Siegels, welches zum Verschluss, oder zur Beschlagnahme von Gegenständen und Behältnissen dient, erfüllt den Tatbestand eines Siegelbruchs und ist nach StGB strafbar.