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Nichtraucherschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Rauchen-verboten.jpg|right|Rauchen verboten]]Nichtraucherschutz umfasst alle Maßnahmen um nicht rauchende Personen vor den Gefahren von Tabakrauch zu schützen (Passivrauchen). Es ist inzwischen wissenschaftlich allgemein anerkannt, dass Tabakrauch auch für alle passiv einatmenden Personen gesundheitsschädigend ist. Es wird z.B. von einem höheren Risiko für Lungenkrebs und erhöhter Wahrscheinlichkeit von Herzkrankheiten ausgegangen.
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[[Datei:Rauchen-verboten.jpg|right|200px|Rauchen verboten]]Nichtraucherschutz umfasst alle Maßnahmen um nicht rauchende Personen vor den Gefahren von Tabakrauch zu schützen (idR Passivrauchen). Es ist inzwischen wissenschaftlich allgemein anerkannt, dass Tabakrauch auch für ihn passiv einatmende Personen gesundheitsschädigend ist. Es wird z.B. von einem höheren Risiko für Lungenkrebs und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Herzkrankheiten ausgegangen.
  
  
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==BNichtrSchG ==
 
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Seit 1. September 2007 ist im Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und in  Einrichtungen des Bundes ein Rauchverbot gilt. Ausgenommen davon sind nur gekennzeichnete Raucherbereiche.
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Seit dem 1. September 2007 ist im ''Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln'' geregelt, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Bundes ein Rauchverbot gilt. Ausgenommen davon sind nur explizit gekennzeichnete Raucherbereiche.
  
 
==Verordnung über Arbeitsstätten==
 
==Verordnung über Arbeitsstätten==
  
In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat um nicht rauchende Arbeitnehmer vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.
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In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, um nicht rauchende Arbeitnehmer vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.
  
 
==Bundesländer==
 
==Bundesländer==
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Ab 2007 führten verschiedene Bundesländer gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten ein. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern.
 
Ab 2007 führten verschiedene Bundesländer gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten ein. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern.
  
In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt allgemeines Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen.
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In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt ein allgemeines Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen.
  
 
In allen anderen Bundesländern gibt es Gesetze mit Spezial- und Ausnahmeregelungen.
 
In allen anderen Bundesländern gibt es Gesetze mit Spezial- und Ausnahmeregelungen.
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==andere Gründe für Rauchverbote==
 
==andere Gründe für Rauchverbote==
  
In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen ist zwingend ein Rauchverbot auszusprechen. So gilt an allen Tankstellen Rauchverbot, aber auch in vielen produzierenden Betrieben, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird, oder wo Stäube auftreten, die sich entzünden können.
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In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen ist zwingend ein Rauchverbot auszusprechen. So gilt an allen Tankstellen Rauchverbot, aber auch in vielen produzierenden Betrieben, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird oder wo Stäube auftreten, die sich entzünden können.
  
 
==Kennzeichnung==
 
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Gekennzeichnet werden häufig Rauchverbote, vor allem in Sicherheitsrelevanten Bereichen. Typisch sind hier Aufkleber (z.B. an Zapfsäulen) und Schilder.
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Gekennzeichnet werden häufig Rauchverbote, vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen. Typisch sind hier Aufkleber (z.B. an Zapfsäulen) und Schilder.
  
 
Inzwischen werden auch oft ausgewiesene Raucherbereiche gekennzeichnet, wie sie z.B. an den meisten Bahnhöfen zu finden sind. Hier werden zusätzlich zu den Symbolen auch Bodenmarkierungen eingesetzt.
 
Inzwischen werden auch oft ausgewiesene Raucherbereiche gekennzeichnet, wie sie z.B. an den meisten Bahnhöfen zu finden sind. Hier werden zusätzlich zu den Symbolen auch Bodenmarkierungen eingesetzt.

Version vom 10. Juni 2013, 15:30 Uhr

Rauchen verboten

Nichtraucherschutz umfasst alle Maßnahmen um nicht rauchende Personen vor den Gefahren von Tabakrauch zu schützen (idR Passivrauchen). Es ist inzwischen wissenschaftlich allgemein anerkannt, dass Tabakrauch auch für ihn passiv einatmende Personen gesundheitsschädigend ist. Es wird z.B. von einem höheren Risiko für Lungenkrebs und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Herzkrankheiten ausgegangen.


gesetzliche Regelungen

In Deutschland bestehen unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die den Nichtraucherschutz betreffen.

BNichtrSchG

Seit dem 1. September 2007 ist im Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Bundes ein Rauchverbot gilt. Ausgenommen davon sind nur explizit gekennzeichnete Raucherbereiche.

Verordnung über Arbeitsstätten

In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, um nicht rauchende Arbeitnehmer vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.

Bundesländer

Ab 2007 führten verschiedene Bundesländer gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten ein. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt ein allgemeines Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen.

In allen anderen Bundesländern gibt es Gesetze mit Spezial- und Ausnahmeregelungen.

andere Gründe für Rauchverbote

In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen ist zwingend ein Rauchverbot auszusprechen. So gilt an allen Tankstellen Rauchverbot, aber auch in vielen produzierenden Betrieben, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird oder wo Stäube auftreten, die sich entzünden können.

Kennzeichnung

Gekennzeichnet werden häufig Rauchverbote, vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen. Typisch sind hier Aufkleber (z.B. an Zapfsäulen) und Schilder.

Inzwischen werden auch oft ausgewiesene Raucherbereiche gekennzeichnet, wie sie z.B. an den meisten Bahnhöfen zu finden sind. Hier werden zusätzlich zu den Symbolen auch Bodenmarkierungen eingesetzt.

Siehe auch

Weblinks