Nichtraucherschutz: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Etikettenwissen
THenke (Diskussion | Beiträge) (bild) |
THenke (Diskussion | Beiträge) K (rechtschreibung) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | [[Datei:Rauchen-verboten.jpg|right|Rauchen verboten]]Nichtraucherschutz umfasst alle Maßnahmen um nicht rauchende Personen vor den Gefahren von Tabakrauch zu schützen (Passivrauchen). Es ist inzwischen wissenschaftlich allgemein anerkannt, dass Tabakrauch auch für | + | [[Datei:Rauchen-verboten.jpg|right|200px|Rauchen verboten]]Nichtraucherschutz umfasst alle Maßnahmen um nicht rauchende Personen vor den Gefahren von Tabakrauch zu schützen (idR Passivrauchen). Es ist inzwischen wissenschaftlich allgemein anerkannt, dass Tabakrauch auch für ihn passiv einatmende Personen gesundheitsschädigend ist. Es wird z.B. von einem höheren Risiko für Lungenkrebs und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Herzkrankheiten ausgegangen. |
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
==BNichtrSchG == | ==BNichtrSchG == | ||
− | Seit 1. September 2007 ist im Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und | + | Seit dem 1. September 2007 ist im ''Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln'' geregelt, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Bundes ein Rauchverbot gilt. Ausgenommen davon sind nur explizit gekennzeichnete Raucherbereiche. |
==Verordnung über Arbeitsstätten== | ==Verordnung über Arbeitsstätten== | ||
− | In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat um nicht rauchende Arbeitnehmer vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. | + | In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, um nicht rauchende Arbeitnehmer vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. |
==Bundesländer== | ==Bundesländer== | ||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
Ab 2007 führten verschiedene Bundesländer gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten ein. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern. | Ab 2007 führten verschiedene Bundesländer gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten ein. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern. | ||
− | In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt allgemeines Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen. | + | In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt ein allgemeines Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen. |
In allen anderen Bundesländern gibt es Gesetze mit Spezial- und Ausnahmeregelungen. | In allen anderen Bundesländern gibt es Gesetze mit Spezial- und Ausnahmeregelungen. | ||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
==andere Gründe für Rauchverbote== | ==andere Gründe für Rauchverbote== | ||
− | In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen ist zwingend ein Rauchverbot auszusprechen. So gilt an allen Tankstellen Rauchverbot, aber auch in vielen produzierenden Betrieben, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird | + | In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen ist zwingend ein Rauchverbot auszusprechen. So gilt an allen Tankstellen Rauchverbot, aber auch in vielen produzierenden Betrieben, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird oder wo Stäube auftreten, die sich entzünden können. |
==Kennzeichnung== | ==Kennzeichnung== | ||
− | Gekennzeichnet werden häufig Rauchverbote, vor allem in | + | Gekennzeichnet werden häufig Rauchverbote, vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen. Typisch sind hier Aufkleber (z.B. an Zapfsäulen) und Schilder. |
Inzwischen werden auch oft ausgewiesene Raucherbereiche gekennzeichnet, wie sie z.B. an den meisten Bahnhöfen zu finden sind. Hier werden zusätzlich zu den Symbolen auch Bodenmarkierungen eingesetzt. | Inzwischen werden auch oft ausgewiesene Raucherbereiche gekennzeichnet, wie sie z.B. an den meisten Bahnhöfen zu finden sind. Hier werden zusätzlich zu den Symbolen auch Bodenmarkierungen eingesetzt. |
Version vom 10. Juni 2013, 15:30 Uhr
Nichtraucherschutz umfasst alle Maßnahmen um nicht rauchende Personen vor den Gefahren von Tabakrauch zu schützen (idR Passivrauchen). Es ist inzwischen wissenschaftlich allgemein anerkannt, dass Tabakrauch auch für ihn passiv einatmende Personen gesundheitsschädigend ist. Es wird z.B. von einem höheren Risiko für Lungenkrebs und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Herzkrankheiten ausgegangen.
gesetzliche Regelungen
In Deutschland bestehen unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die den Nichtraucherschutz betreffen.
BNichtrSchG
Seit dem 1. September 2007 ist im Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Bundes ein Rauchverbot gilt. Ausgenommen davon sind nur explizit gekennzeichnete Raucherbereiche.
Verordnung über Arbeitsstätten
In der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, um nicht rauchende Arbeitnehmer vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.
Bundesländer
Ab 2007 führten verschiedene Bundesländer gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten ein. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern.
In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt ein allgemeines Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen.
In allen anderen Bundesländern gibt es Gesetze mit Spezial- und Ausnahmeregelungen.
andere Gründe für Rauchverbote
In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen ist zwingend ein Rauchverbot auszusprechen. So gilt an allen Tankstellen Rauchverbot, aber auch in vielen produzierenden Betrieben, in denen mit Chemikalien gearbeitet wird oder wo Stäube auftreten, die sich entzünden können.
Kennzeichnung
Gekennzeichnet werden häufig Rauchverbote, vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen. Typisch sind hier Aufkleber (z.B. an Zapfsäulen) und Schilder.
Inzwischen werden auch oft ausgewiesene Raucherbereiche gekennzeichnet, wie sie z.B. an den meisten Bahnhöfen zu finden sind. Hier werden zusätzlich zu den Symbolen auch Bodenmarkierungen eingesetzt.