Aktionen

Kosmetiketiketten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

Zeile 11: Zeile 11:
  
 
===Kennzeichnung von Inhaltstoffen===
 
===Kennzeichnung von Inhaltstoffen===
Besonders wichtig für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten ist die sog. Nomenclature of Cosmetic Ingredients – genannt INCI. Diese internationale Richtlinie beinhaltet verschiedene Vorschriften darüber, welche Inhaltsstoffe in welcher bestimmten Art und Weise auf dem Produkt gekennzeichnet sein müssen. Laut INCI sind folgende Angaben zu Inhaltsstoffen zwingend erforderlich:
+
Besonders wichtig für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten ist die sog. '''Nomenclature of Cosmetic Ingredients''' – genannt INCI. Diese internationale Richtlinie beinhaltet verschiedene Vorschriften darüber, welche Inhaltsstoffe in welcher bestimmten Art und Weise auf dem Produkt gekennzeichnet sein müssen. Laut INCI sind folgende Angaben zu Inhaltsstoffen zwingend erforderlich:
 
*Die Inhaltsstoffe werden in abnehmender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet. Diese Vorschrift gilt für alle Inhaltstoffe, die über 1 % des Inhalts ausmachen.  
 
*Die Inhaltsstoffe werden in abnehmender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet. Diese Vorschrift gilt für alle Inhaltstoffe, die über 1 % des Inhalts ausmachen.  
 
*Die verwendeten Farbstoffe müssen am Ende der Auflistung mit der sog. CI-Nummer ufgeführt werden.
 
*Die verwendeten Farbstoffe müssen am Ende der Auflistung mit der sog. CI-Nummer ufgeführt werden.
Zeile 22: Zeile 22:
  
 
===Originalitätssicherung===
 
===Originalitätssicherung===
Neben der Gewährleistung von Hygienevorschriften spielt die Sicherung der Originalität in der Kosmetikbranche eine große Rolle. Die Kosmetikartikel müssen, neben einem besonders beständigen Produktetikett, zu diesem Zweck mit einem fälschungssicheren Verschlussdeckel oder [[Verschlussetiketten|Verschlussetikett]] ausgestattet sein.
+
Neben der Gewährleistung von Hygienevorschriften spielt die '''Sicherung der Originalität''' in der Kosmetikbranche eine große Rolle. Die Kosmetikartikel müssen, neben einem besonders beständigen Produktetikett, zu diesem Zweck mit einem fälschungssicheren Verschlussdeckel oder [https://www.labelident.com/produkt-lager-versandkennzeichen/produktkennzeichnung/verschlussetiketten/?link=nav Verschlussetikett] ausgestattet sein.
  
 
===MHD===
 
===MHD===
Zeile 31: Zeile 31:
 
*Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind, müssen dagegen nur mit der möglichen Verwendungsdauer nach Öffnung versehen sein: Üblich ist dafür die Abbildung eines geöffneten Cremetopfes und die Angabe von Monaten.  
 
*Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind, müssen dagegen nur mit der möglichen Verwendungsdauer nach Öffnung versehen sein: Üblich ist dafür die Abbildung eines geöffneten Cremetopfes und die Angabe von Monaten.  
  
Bis 2005 gab es diese Vorschriften für Kosmetikprodukte nicht. Dennoch ist die Angabe dieser Daten für den Verbraucherschutz von großer Wichtigkeit. Im Normalfall wird grundsätzlich der Hersteller zur Rechenschaft gezogen, sollten seine offiziell noch haltbaren Produkte verdorben sein.
+
Bis 2005 gab es diese Vorschriften für Kosmetikprodukte nicht. Dennoch ist die Angabe dieser Daten für den '''Verbraucherschutz''' von großer Wichtigkeit. Im Normalfall wird grundsätzlich der Hersteller zur Rechenschaft gezogen, sollten seine offiziell noch haltbaren Produkte verdorben sein.

Version vom 27. März 2018, 14:22 Uhr

Kosmetikprodukte

Kosmetiketiketten werden für die Produktkennzeichnung von Kosmetikprodukten, wie zum Beispiel Shampoos, Cremes, Parfüms oder anderen Duftstoffen verwendet.


Eigenschaften

Neben einer optisch ansprechenden Gestaltung des Etiketts, ist auch die Beschaffenheit enorm wichtig. Die Aufkleber für Shampoos, Cremes oder andere Kosmetikprodukte müssen strapazierfähig gegen Hitze, Nässe, Kratzen und gewisse Öle sein und zudem permanent auf dem Produkt kleben bleiben.

Richtlinien und Verordnungen

Um einheitliche Standards und Anforderungen für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten zu schaffen, wurden verschiedene internationale und nationale Richtlinien ins Leben gerufen. Hauptziel dieser Verordnungen ist der Schutz des Verbrauchers, der möglicherweise allergisch oder überempfindlich auf gewisse Stoffe reagieren kann.

Kennzeichnung von Inhaltstoffen

Besonders wichtig für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten ist die sog. Nomenclature of Cosmetic Ingredients – genannt INCI. Diese internationale Richtlinie beinhaltet verschiedene Vorschriften darüber, welche Inhaltsstoffe in welcher bestimmten Art und Weise auf dem Produkt gekennzeichnet sein müssen. Laut INCI sind folgende Angaben zu Inhaltsstoffen zwingend erforderlich:

  • Die Inhaltsstoffe werden in abnehmender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet. Diese Vorschrift gilt für alle Inhaltstoffe, die über 1 % des Inhalts ausmachen.
  • Die verwendeten Farbstoffe müssen am Ende der Auflistung mit der sog. CI-Nummer ufgeführt werden.
  • Die restlichen Inhaltstoffe, die weniger als 1 % des Inhalts ausmachen, müssen nicht in dieser Reihenfolge aufgelistet werden.

Kennzeichnung von Duftstoffen

Im Gegensatz zu den oben genannten Vorschriften für verwendete Inhaltsstoffe, ist laut INCI die Angabe von Duftstoffen ein wenig anders geregelt. Hierfür existiert eine Liste mit 26 Stoffen, welche laut Experten besonders häufig allergische Reaktionen bei Verbrauchern hervorrufen. Diese Stoffe müssen auf der Verpackung angegeben sein, wenn ihr Gehalt

  • in den Produkten, die wieder abgewaschen werden (Duschgel, Shampoo etc.), 0,01 % übersteigt.
  • in den Produkten, die auf der Haut oder den Haaren bleiben (Creme, Parfüm etc.), 0,001 % übersteigt.

Originalitätssicherung

Neben der Gewährleistung von Hygienevorschriften spielt die Sicherung der Originalität in der Kosmetikbranche eine große Rolle. Die Kosmetikartikel müssen, neben einem besonders beständigen Produktetikett, zu diesem Zweck mit einem fälschungssicheren Verschlussdeckel oder Verschlussetikett ausgestattet sein.

MHD

Das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist heutzutage in der Europäischen Union auf fast allen verderblichen Produkten, egal ob Lebensmittel oder Pflegeprodukte, vorhanden. Es kennzeichnet bis zu welchem Tag das Produkt bei richtiger Lagerung mindestens haltbar ist. Oft können Produkte aber auch bedenkenlos nach Ablauf dieses Datums verwendet werden.

In der Kosmetikbranche gilt:

  • Produkte, welche nicht länger als 30 Tage haltbar sind, müssen zwingend einen solchen Haltbarkeitsvermerk besitzen. Anstatt des Wortlautes „Mindestens haltbar bis“, kann aber auch ein Symbol in Form einer Eieruhr unter Angabe des bestimmten Datums auf dem Kosmetikprodukt abgebildet sein.
  • Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind, müssen dagegen nur mit der möglichen Verwendungsdauer nach Öffnung versehen sein: Üblich ist dafür die Abbildung eines geöffneten Cremetopfes und die Angabe von Monaten.

Bis 2005 gab es diese Vorschriften für Kosmetikprodukte nicht. Dennoch ist die Angabe dieser Daten für den Verbraucherschutz von großer Wichtigkeit. Im Normalfall wird grundsätzlich der Hersteller zur Rechenschaft gezogen, sollten seine offiziell noch haltbaren Produkte verdorben sein.