Gefahrgutetiketten
Aus Etikettenwissen
Definition von Gefahrgutetiketten
Gefahrgutaufkleber weisen auf gefährliche Inhalte eines Produktes hin und werden direkt auf Produkte, oder deren Verpackung aufgebracht. Das Etikett ist karoförmig mit Aufdruck von Gefahrensymbolen und Gefahrgutklassennummer.
Material
Gefahrgutetiketten werden je nach Einsatz entweder aus Papier gefertigt. Diese werden dann für eine temporäre Markierung auf Verpackungen aus Karton und Pappe genutzt. Eine hochwertige, aber auch sehr viel beständigere Variante, ist das Gefahrgutetikett aus Folie. Sie dient der dauerhaften Markierung auf Metall, oder Kunststoff. Nach der neuen ADR muss diese Folie auch seewasserbeständig sein.
Ausführungen
Gefahrgutetiketten gibt es in den Größen 10x10 cm, 15x15 cm oder 25x25 cm als Einzeletikett oder auf eine Rolle gewickelt. Eine weitere Variante ist, dass zusätzlich zum Gefahrensymbol, das englische Wort für die Gefahr aufgedruckt ist:
- Flammable Gas
- Toxic Gas
- Non-Flammable Compressed Gas
- Flammable liquid
- Spontaneously Combustible
- Dangerous When Wet
- Oxidizing Agent
- Organic Peroxide
- Toxic
- Infectious Substance
- Corrosive
- Miscellaneous
Für die Kennzeichnung am Transportmittel (LKW, Container,...) gibt es die sogenannten Gefahrzettel oder auch Placards genannt. Je nach Gefahrgutklasse, haben die Etiketten eine Farbgebung und eine Kategorisierung:
- Explosive15.png
Klasse 1.5 - Explosive Stoffe und Gegenstände
- Radioactive1.png
Klasse 7A - Radioaktive Stoffe I
- Radioactive2.png
Klasse 7B - Radioaktive Stoffe II
- Radioactive3.png
Klasse 7C - Radioaktive Stoffe II
Einsatzgebiete
Überall dort wo die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung durch das Übereinkommen der ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) für den Straßenverkehr festgelegt ist.
Gesetzliche Bestimmungen
Für gefährliche Transportgüter ist die Kennzeichnung nach ADR Pflicht. Die Gefahrgutetiketten entsprechen
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID)
- Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADRN)
- International Air Transport Association (engl. für Internationale Flug-Transport-Vereinigung, IATA)
- Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMGD, International Maritime Code for Dangerous Goods)
Alle zwei Jahre wird die ADR/RID und die IMDG aktualisiert, die IATA sogar jährlich. Die Übergangsfristen für die Verpackungskennzeichen sind dennoch nicht einheitlich.
Änderung der Kennzeichen von ADR 2009 auf ADR 2011
Vorschriften der Verkehrsträger | ADR/RID | IMDG | IATA | |
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Fisch und Baum (keine grafische Änderung) | seit 01.07.2011 | erlaubt seit 01.07.2011, verbindlich ab 01.01.2012 | seit 01.01.2011 | |
Begrenzte Mengen | Bis 30.06.2015 | Bis 31.12.2011 | Bis 31.12.2010 | |
NEU! Kennzeichen „begrenzte Mengen“ | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2015 | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 | - | |
NEU! Kennzeichen „begrenzte Mengen“ | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2015 | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 | seit 01.01.2011 | |
Freigestellte Menge (minimale grafische Veränderung) | seit 01.07.2011 | erlaubt seit 01.01.2011, verbindlich ab 01.07.2012 | seit 01.01.2011 |