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Gefahrensymbole: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Außerdem gibt es gibt neun verschiedene [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS|Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS]]. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten Raute.
 
Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Außerdem gibt es gibt neun verschiedene [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS|Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS]]. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten Raute.
  
Gefahrensymbole kommen in Kombination mit Signalworten, Stoffangaben und [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS#H-Sätze|H-Sätzen]] und [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS#P-Sätze|P-Sätzen]] auf selbstklebenden Gefahrstoff-Etiketten vor.
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Gefahrensymbole kommen in Kombination mit Signalworten, Stoffangaben und [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS#H-Sätze|H-Sätzen]] und [[Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP und GHS#P-Sätze|P-Sätzen]] auf selbstklebenden Gefahrstoff-Etiketten vor.<br>
 
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Version vom 18. April 2013, 14:43 Uhr

Definition Gefahrensymbole

Ein Gefahrensymbol ist ein Zeichen, auch Piktogramm genannt, welches auf eine Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, hinweist.

Ausführungen

Es gibt die Gefahrensymbole nach der GefStoffV. Das sind schwarze Zeichen auf orangem Grund. Außerdem gibt es gibt neun verschiedene Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS. Diese bestehen aus schwarzen Piktogrammen auf weißem Grund, umrahmt von einer roten Raute.

Gefahrensymbole kommen in Kombination mit Signalworten, Stoffangaben und H-Sätzen und P-Sätzen auf selbstklebenden Gefahrstoff-Etiketten vor.


Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS

Gefahrensymbole nach der GefStoffV:

Datei:Gefstoffv-piktogramme.jpg

Material

Gefahrensymbole werden auf Etiketten gedruckt, die aus selbstklebender, temperaturbeständiger Folie gefertigt werden. Diese ist meist gegen viele Chemikalien resistent.

Einsatzgebiete

Für die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen gemäß CLP/GHS sind

  • Hersteller
  • Importeure
  • Verarbeiter von Gefahrstoffen
  • Händler

verantwortlich.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Kennzeichnung mit Gefahrensymbole gemäß GefStoffV ist mit Übergangsfristen belegt. Denn sie werden durch die GHS-Gefahrenpiktogramme abgelöst. Stoffe müssen seit dem 1. Dezember 2010 nach CLP/GHS gekennzeichnet werden, Gemische ab 1. Juni 2015. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2012 für Stoffe und bis 1. Juni 2017 für Gemische genutzt werden.