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Gebotszeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Gesetzliche Bestimmung==
 
==Gesetzliche Bestimmung==
Der normgerechte Einsatz, sowie dem Erscheinungsbild der Gebotszeichen ist in der [[BGV A8]], [[ASR A1.3]], der [[DIN 4844]] und der [[ISO 7010]] geregelt.
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Der normgerechte Einsatz, sowie dem Erscheinungsbild der Gebotszeichen ist in der [[DGUV Vorschrift 9]], [[ASR A1.3]], der [[DIN 4844]] und der [[ISO 7010]] geregelt.
  
Im Unternehmen sollte die Ausstattung mit Gebotszeichen nach ASR A1.3 erfolgen. Diese lösen die grundlegenden Regeln der BGV A8 zur "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" ab. Die Piktogramme entsprechen in der aktuellen ASR A1.3 den international gültigen Symbolen nach ISO 7010.
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Im Unternehmen sollte die Ausstattung mit Gebotszeichen nach ASR A1.3 erfolgen. Diese lösen die grundlegenden Regeln der DGUV Vorschrift 9 (ehemals [[BGV A8]]) zur "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" ab. Die Piktogramme entsprechen in der aktuellen ASR A1.3 den international gültigen Symbolen nach ISO 7010.
  
 
==Gegenüberstellung der Gebotszeichen nach DIN 4844 und ISO 7010==
 
==Gegenüberstellung der Gebotszeichen nach DIN 4844 und ISO 7010==

Version vom 29. April 2014, 13:30 Uhr

Auf einem Gebotszeichen ist ein Piktogramm, welches zu einem bestimmten Verhalten auffordert. Das Symbol ist weiß und steht auf einem blauen Grund. Gebotszeichen gehören zu den Sicherheitskennzeichen und werden, vor allem für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz eingesetzt. Verwendung finden diese Piktogramme bei der Unfallverhütung am Arbeitsplatz, aber auch im Straßenverkehr. Im Arbeitsschutz weisen die Gebotszeichen z.B. auf zu tragende Schutzeinrichtungen und zu treffende Sicherheitsmaßnahmen hin.

Ausführungen

Ein Gebotszeichen nach Norm besteht entweder rein aus der Ronde, oder aber aus einer Kombination aus Norm-Piktogramm und Zusatztext, welcher das Gebot noch konkretisiert.

Material

Gebotszeichen werden aus Kunststoff, Folie, Aluminium, oder auch Magnetfolie gefertigt.

Einsatzgebiet

Diese Zeichen finden vor allem in produzierenden Unternehmen ihren Einsatz, da ein Großteil der Piktogramme auf das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung hinweist.

Gesetzliche Bestimmung

Der normgerechte Einsatz, sowie dem Erscheinungsbild der Gebotszeichen ist in der DGUV Vorschrift 9, ASR A1.3, der DIN 4844 und der ISO 7010 geregelt.

Im Unternehmen sollte die Ausstattung mit Gebotszeichen nach ASR A1.3 erfolgen. Diese lösen die grundlegenden Regeln der DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A8) zur "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" ab. Die Piktogramme entsprechen in der aktuellen ASR A1.3 den international gültigen Symbolen nach ISO 7010.

Gegenüberstellung der Gebotszeichen nach DIN 4844 und ISO 7010

Die Piktogramme nach DIN 4844 stellen die veraltete nationale Norm dar, während die ISO 7010 dem aktuellen Stand der internationalen Kennzeichnung entspricht.

Gebotszeichen gemäß ISO 7010

Die Darstellung der Gebotszeichen gemäß ISO 7010 weicht bei den Gebotszeichen häufig von der Darstellung nach DIN 4844 ab. Die Anpassung der nationalen Piktogramme (DIN 4844) erfolgt zunehmend nach der internationalen Norm (ISO 7010).

Siehe auch