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DIN 4844: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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*Brandschutzzeichen
 
*Brandschutzzeichen
  
Im ersten Teil der DIN 4844 ist festgelegt welche Maße und Erkennungsweiten ein Piktogramm/Sicherheitszeichen haben muss. Hier sind die Gestaltungsgrundlagen geregelt.
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Im ersten Teil der DIN 4844 ist festgelegt, welche Maße und Erkennungsweiten ein Piktogramm/Sicherheitszeichen haben muss. Hier sind die Gestaltungsgrundlagen geregelt.
  
Der zweite Teil regelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen. Zum Beispiel dass ein Gebotszeichen die Grundfarbe blau (RAL 50085), das Piktogramm signalweiß (RAL 9003) hat und mittig auf der Ronde ausgerichtet ist.
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Der zweite Teil regelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen. Zum Beispiel, dass ein Gebotszeichen die Grundfarbe blau (RAL 50085) hat, während das Piktogramm signalweiß (RAL 9003) und mittig auf der Ronde ausgerichtet ist.
  
Teil drei dient der Festlegung von Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen fest.
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Teil drei legt die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen fest.
  
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
 
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<metadesc>Zusammenfassung was in der DIN 4844 geregelt ist und welche Sicherheitskennzeichen zugehörig sind.</metadesc>
 
<metadesc>Zusammenfassung was in der DIN 4844 geregelt ist und welche Sicherheitskennzeichen zugehörig sind.</metadesc>

Version vom 28. Mai 2013, 09:19 Uhr

Gestaltung von Sicherheitskennzeichnung und Flucht- und Rettungswegplänen

Ziel ist die einheitliche Gestaltung von leicht verständlichen Piktogrammen auf Sicherheitskennzeichen. Zu den Sicherheitszeichen gehören:

Im ersten Teil der DIN 4844 ist festgelegt, welche Maße und Erkennungsweiten ein Piktogramm/Sicherheitszeichen haben muss. Hier sind die Gestaltungsgrundlagen geregelt.

Der zweite Teil regelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen. Zum Beispiel, dass ein Gebotszeichen die Grundfarbe blau (RAL 50085) hat, während das Piktogramm signalweiß (RAL 9003) und mittig auf der Ronde ausgerichtet ist.

Teil drei legt die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen fest.