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DIN 4844: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

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Im ersten Teil der DIN 4844 ist festgelegt, welche Maße und Erkennungsweiten ein Piktogramm/Sicherheitszeichen haben muss. Hier sind die Gestaltungsgrundlagen geregelt.
 
Im ersten Teil der DIN 4844 ist festgelegt, welche Maße und Erkennungsweiten ein Piktogramm/Sicherheitszeichen haben muss. Hier sind die Gestaltungsgrundlagen geregelt.
  
Der zweite Teil regelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen. Zum Beispiel, dass ein Gebotszeichen die Grundfarbe blau (RAL 50085) hat, während das Piktogramm signalweiß (RAL 9003) und mittig auf der Ronde ausgerichtet ist.
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Der zweite Teil regelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen. Zum Beispiel, dass ein Gebotszeichen die Grundfarbe blau (RAL 50085) hat, während das Piktogramm signalweiß (RAL 9003) und mittig auf der [[Ronde]] ausgerichtet ist.
  
 
Teil drei legt die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen fest.
 
Teil drei legt die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen fest.

Version vom 4. Juni 2013, 11:00 Uhr

Gestaltung von Sicherheitskennzeichnung und Flucht- und Rettungswegplänen

Ziel ist die einheitliche Gestaltung von leicht verständlichen Piktogrammen auf Sicherheitskennzeichen. Zu den Sicherheitszeichen gehören:

Im ersten Teil der DIN 4844 ist festgelegt, welche Maße und Erkennungsweiten ein Piktogramm/Sicherheitszeichen haben muss. Hier sind die Gestaltungsgrundlagen geregelt.

Der zweite Teil regelt die einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen. Zum Beispiel, dass ein Gebotszeichen die Grundfarbe blau (RAL 50085) hat, während das Piktogramm signalweiß (RAL 9003) und mittig auf der Ronde ausgerichtet ist.

Teil drei legt die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen fest.