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DGUV Vorschrift 3: Unterschied zwischen den Versionen

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==Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel==
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Die DGUV Vorschrift 3 ''Elektrische Anlagen und Betriebsmittel'' (ehemals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen ausschließlich von einer Elektrofachkraft (oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Dafür hat der jeweilige Unternehmer Sorge zu tragen und die elektrotechnischen Regeln müssen dabei Beachtung finden.
Die BGV A3 besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen ausschließlich von einer Elektrofachkraft (oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Dafür hat der jeweilige Unternehmer Sorge zu tragen und die elektrotechnischen Regeln müssen dabei Beachtung finden.
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Des Weiteren hat der Unternehmer die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 2 Jahre zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise auch Kaffeemaschinen, Drucker und Schreibtischlampen. Geprüfte Geräte werden mit einer [http://www.pruefplaketten-discount.de/Pruefplaketten-BGV-UVV:::42_348.html BGV-Plakette] gekennzeichnet, um die Prüfung zu dokumentieren und den nächsten Prüftermin am Gerät ersichtlich zu machen.
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Des Weiteren hat der Unternehmer die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 2 Jahre zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise auch Kaffeemaschinen, Drucker und Schreibtischlampen. Geprüfte Geräte werden mit einer [http://www.pruefplaketten-discount.de/Pruefplaketten-BGV-UVV:::42_348.html Prüfplakette] gekennzeichnet, um die Prüfung zu dokumentieren und den nächsten Prüftermin am Gerät ersichtlich zu machen.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]
 
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[[Kategorie: Gesetze zum Arbeitsschutz]]
 
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<metadesc>BGV A3 - Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.</metadesc>
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[[Kategorie: DGUV]]

Version vom 29. April 2014, 10:07 Uhr

Die DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (ehemals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen ausschließlich von einer Elektrofachkraft (oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Dafür hat der jeweilige Unternehmer Sorge zu tragen und die elektrotechnischen Regeln müssen dabei Beachtung finden.

Des Weiteren hat der Unternehmer die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 2 Jahre zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise auch Kaffeemaschinen, Drucker und Schreibtischlampen. Geprüfte Geräte werden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet, um die Prüfung zu dokumentieren und den nächsten Prüftermin am Gerät ersichtlich zu machen.

Siehe auch

Prüfplakette