Aktionen

DGUV Information 204-22

Aus Etikettenwissen

Version vom 12. Juli 2013, 15:56 Uhr von THenke (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „right|Erste Hilfe Die BGI 509 ist eine Berufsgenossenschaftliche Information ohne bindenden Charakter zum Thema ''Erste Hilfe im Betrieb…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die BGI 509 ist eine Berufsgenossenschaftliche Information ohne bindenden Charakter zum Thema Erste Hilfe im Betrieb. In ihr werden diverse andere Vorschriften berücksichtigt, inkl. der ASR und BGV. Dies dient der umfassenden Aufklärung der Arbeitgeber über alle ihre Pflichten im Bereich Erste Hilfe.

Kennzeichnung

In Abschnitt 5.7 wird die Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen behandelt. Hierzu heißt es: Einrichtungen der Ersten Hilfe sind zu kennzeichnen, damit sie leicht und schnell auffindbar sind und ihr Zweck eindeutig bestimmt ist. Rechtsgrundlage hierzu ist die ASR A1.3.

Siehe auch

Weblinks