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Bieretiketten

Aus Etikettenwissen

Bieretiketten sind Informationsträger auf Bierflaschen. Sie werden dabei unterteilt in Brust-, Bauch- und Rückenetiketten. Die Angaben auf Bierflaschen sind gesetzlich geregelt. Außerdem gibt es noch verschiedene Anforderungen an das Etikett, je nachdem ob es sich um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt.

Gesetzliche Grundlagen

Welche Angaben müssen auf einer Bierflasche stehen? Zur Kennzeichnung von Bier greifen verschiedene nationale und europäische Gesetze. Die folgende Zusammenstellung ist daher leicht vereinfachend zusammengefasst.

Zu beachtende Gesetze stammen dabei aus dem Lebensmittelrecht, aus dem Eichrecht, dem Hygienerecht und dem Recht zum Verkauf von Bier.

Gesetze

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 - zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
  • LFGB - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
  • LMKV - Verordnung über Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • LKV - Los-Kennzeichnungs-Verordnung
  • NKV - Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln
  • Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
  • Fertigpackungsverordnung
  • Verordnung (EG) Br. 1925/2006 - über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen
  • Verordnung (EG) Nr. 834/2007 - über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

Die Aufgaben der Gesetze umfassen dabei den Gesundheitsschutz, den Täuschungsschutz und die Information des Verbrauchers.

Pflichtangaben

  • Verkehrsbezeichnung
  • Nennfüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
  • Alkoholgehalt (bei Getränken mit mehr als 1,2% Vol. Alkohol)
  • Herstellerangabe (vollständige postalische Anschrift)
  • Zutatenverzeichnis
    • Malzart ("Malz" ist aufgrund der Allergenkennzeichnung nicht mehr ausreichend)
    • Kohlensäure (nur wenn zugegeben, "Gärungskohlensäure" wenn aus anderem Brauprozess)
  • Losangabe (Kennzeichnung der Verkaufseinheit, kann bei vollständigem MHD mit Tag/Monat/Jahr weggelassen werden,
    beginnt immer mit "L")
  • Nährwertkennzeichnung
    • Pflicht bei nährwertbezogenen Angaben, wie z.B. kalorienarm
    • Verboten bei Alkoholgehalt > 1,2% (außer Bezug auf reduzierte Kalorien)
    • in allen anderen Fällen freiwillig möglich

Alle Angaben müssen in deutscher Sprache, leicht verständlich und lesbar angebracht werden und dürfen nicht durch andere Zeichen verdeckt werden.

Praktisch alle verpflichtenden Angaben müssen im gleichen Sichtfeld angebracht werden und werden typischerweise auf dem Rückenetikett vereint.

Anforderungen

Die Frontetiketten (Bauch- und Brust-) dienen vor allem der Verkaufsförderung und der Markenpräsentation. Hier werden häufig spezielle Veredelungsverfahren und Stanzungen eingesetzt.

Bieretiketten müssen typische Transportbedingungen wie wechselnde Temperaturen und vor allem Kälte überstehen, ohne sich zu lösen oder Falten zu werfen. Gleichzeitig sollen sich die Etiketten von Mehrwegflaschen in der Reinigungsanlage leicht und rückstandsfrei vom Glas lösen. Hierzu wurden früher vor allem Kaseinkleber verwendet, die inzwischen immer mehr durch gleichwertige synthetische Kleber ersetzt werden.

siehe auch: Etikettenkleber

Siehe auch

Weblinks