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ASR A1.3: Unterschied zwischen den Versionen

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==Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung==
 
==Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung==
Die ASR A1.3 wurde für Mitarbeiter in Unternehmen verfasst und konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Kennzeichen nach dieser Norm werden eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch eine organisatorische oder technische Maßnahme vermieden werden. Es wird empfohlen [http://www.kroschke.com/rettungszeichen Flucht- und Rettungswege] nach dieser Arbeitsstättenregel auszustatten. (Ausnahmen dazu finden sich in der [[BGV A8]]) Die Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne ist außerdem in der ASR geregelt. Sie finden Sie unter §4 Absatz 4.
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Die ASR A1.3 wurde für Mitarbeiter in Unternehmen verfasst und konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Kennzeichen nach dieser [[Norm]] werden eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch eine organisatorische oder technische Maßnahme vermieden werden. Es wird empfohlen [http://www.kroschke.com/rettungszeichen Flucht- und Rettungswege] nach dieser Arbeitsstättenregel auszustatten. (Ausnahmen dazu finden sich in der [[BGV A8]]) Die Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne ist außerdem in der ASR geregelt. Sie finden Sie unter §4 Absatz 4.
 
Unterscheidungsmerkmal zu den Sicherheitskennzeichen aus der BGV A8 sind vor allem die Optik der Piktogramme für:
 
Unterscheidungsmerkmal zu den Sicherheitskennzeichen aus der BGV A8 sind vor allem die Optik der Piktogramme für:
 
*Verbotsschilder
 
*Verbotsschilder

Version vom 10. Juni 2013, 11:03 Uhr

Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung

Die ASR A1.3 wurde für Mitarbeiter in Unternehmen verfasst und konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Kennzeichen nach dieser Norm werden eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch eine organisatorische oder technische Maßnahme vermieden werden. Es wird empfohlen Flucht- und Rettungswege nach dieser Arbeitsstättenregel auszustatten. (Ausnahmen dazu finden sich in der BGV A8) Die Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne ist außerdem in der ASR geregelt. Sie finden Sie unter §4 Absatz 4. Unterscheidungsmerkmal zu den Sicherheitskennzeichen aus der BGV A8 sind vor allem die Optik der Piktogramme für:

  • Verbotsschilder
  • Gebotsschilder
  • Warnschilder
  • Rettungszeichen
  • Brandschutzzeichen
  • Gefahrensymbole

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