DGUV Vorschrift 9: Unterschied zwischen den Versionen
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| ==Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz== | ==Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz== | ||
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| − | * | + | *[[Verbotszeichen]] untersagen Handlungen, durch die Gefahren entstehen können. | 
| − | * | + | *[[Gebotszeichen]] schreiben ein bestimmtes Verhalten vor. | 
| − | * | + | *[[Warnzeichen]] weisen auf ein Risiko oder eine Gefahr hin. | 
| − | * | + | *[[Rettungszeichen]] kennzeichnen den Rettungs- oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder der Einrichtung selbst. | 
| − | * | + | *[[Brandschutzzeichen]] kennzeichnen die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen. | 
| Seit 2007 sind diese [[Sicherheitskennzeichen]] gesetzlich in der [[ASR A1.3]] (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) zu finden. | Seit 2007 sind diese [[Sicherheitskennzeichen]] gesetzlich in der [[ASR A1.3]] (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) zu finden. | ||
Version vom 29. Mai 2013, 09:52 Uhr
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Im Unternehmen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen ein wichtiger Bestandteil des Unfallschutzes. Sicherheitszeichen gliedern sich in folgende Bereiche:
- Verbotszeichen untersagen Handlungen, durch die Gefahren entstehen können.
- Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
- Warnzeichen weisen auf ein Risiko oder eine Gefahr hin.
- Rettungszeichen kennzeichnen den Rettungs- oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder der Einrichtung selbst.
- Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
Seit 2007 sind diese Sicherheitskennzeichen gesetzlich in der ASR A1.3 (Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung) zu finden.
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