DGUV Information 209-067: Unterschied zwischen den Versionen
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Die DGUV Information 209-067 (ehemals BGI 5017) ''Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien'' dient zum Schutz von Personen vor Gefahren, die beim Betrieb von Ladestadionen entstehen können. | Die DGUV Information 209-067 (ehemals BGI 5017) ''Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien'' dient zum Schutz von Personen vor Gefahren, die beim Betrieb von Ladestadionen entstehen können. | ||
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+ | |W012 : Warnung vor elektrischer Spannung<br> | ||
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+ | === Flucht- und Rettungswege === | ||
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+ | Ferner sind Flucht- und Rettungswege vorzusehen und entsprechend zu kennzeichnen. Dazu gehören neben den Schildern auch Aushänge mit den betrieblichen Flucht- und Rettungsplänen. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=23174 DGUV Information 209-067 bei der DGUV] | * [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=23174 DGUV Information 209-067 bei der DGUV] |
Version vom 15. Mai 2014, 08:33 Uhr
Die DGUV Information 209-067 (ehemals BGI 5017) Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien dient zum Schutz von Personen vor Gefahren, die beim Betrieb von Ladestadionen entstehen können.
Obwohl Batterien typischerweise mit niedriger Gleichspannung geladen werden, können Gefahren durch hohe Kurzschlußspannungen, Lichtbogenbildung, Gasbildung inklusive Explosionsgefahr und ätzende Stoffe auftreten.
Es geht bei der DGUV Information 209-067 jedoch nicht um Ladestationen für normale Autos (Stromtankstellen), sondern typischerweise um Ladestationen Gabelstapler und ähnliche Fahrzeuge in der betrieblichen Anwendung (Flurförderzeuge).
Batterieladestationen
Batterieladestationen sind Orte an denen mehrere Batterieladeanlagen an einer Stelle betrieben werden. Die Grundlegenden Anforderungen an Batterieladestationen sind trockenes, frostfreies Umfeld. Zudem soll er vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung geschützt sein um Überhitzungen zu verhindern.
Zudem müssen für Räume mit Ladeanlagen die Vorschriften der EltBauVo (Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen) beachtet werden.
Zur Vermdeidung explosionsgefährlicher Atmosphären durch das freisetzen von Wasserstoff beim Ladevorgang muss für eine ausreichende Lüftung gesorgt werden. Dies kann eine natürliche oder technische Belüftung sein.
Einzelladeplatz
Einzelladeplätze sind offene einzelen Ladeanlagen bei denen die Batterie meist im eingebauten Zustand geladen wird. Hierbei ist vor allem auf Kurzschlußgefahr zu achten. Eine geeignete Gegenmaßnahme können Abdeckungen an den Batterien sein.
In feuer und explosionsgefährdeten Bereichen sowie in feutchen Umgebugen dürfen keine Batterieladeeinrichtungen errichtet werden. Für brennbare Stoffe muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,5m eingehalten werden.
Eine dauerhafte Kennzeichnung der Ladeplätze ist immer erforderlich.
Kennzeichnung
Die DGUV Information 209-067 bezieht sich beim Thema Kennzeichnung noch auf die BGV A8. Zweckmässig ist vermutlich eine Kennzeichnung nach der aktuelleren ASR A1.3 und ISO 7010.
Die Kennzeichnung dient dazu auf die Gefahren durch das Aufladen von Batterien hinzuweisen und durch entsprechend angepasstes Verhalten der Mitarbeiter Unfälle zu vermeiden.
Erforderliche Beschilderung
Bemessungsspannung < 60V DC Nennleistung (ges.) < 2kW |
W026 : Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien | |
P003 : Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten
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P002 : Rauchen verboten
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W023 : Warnung vor ätzenden Stoffen
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Bemessungsspannung > 60V DC oder Nennleistung (ges.) > 2kW |
W012 : Warnung vor elektrischer Spannung
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bei Vorhandensein einer EX-Anlage |
D-W021 : Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
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Gesundheitsschutz
Darüber hinaus sollten im Gefahrenbereich zusätzliche Aushänge zum Gesundheitsschutz angebracht werden. Hierzu gehören z.B.
- Aushang Verhalten bei Unfällen
- Aushang Erste Hilfe bei Unfällen
- Aushang Verhalten im Brandfall
Auch Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen vor Ort verfügbar und korrekt Gekennzeichnet sein. Dazu gehören vor allem Verbandkästen und Feuerlöscher, aber auch weitere Rettungsgeräte.
- E003 Erste Hilfe ISO7010.jpg
Erste Hilfe
- F001 Feuerlöscher ISO7010.jpg
Feuerlöscher
- E004 Notruftelefon ISO7010.jpg
Notruftelefon
- F005 Brandmelder ISO7010.jpg
Brandmelder
Flucht- und Rettungswege
Ferner sind Flucht- und Rettungswege vorzusehen und entsprechend zu kennzeichnen. Dazu gehören neben den Schildern auch Aushänge mit den betrieblichen Flucht- und Rettungsplänen.