Stoffkennzeichnung:Calciumchlorid: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. September 2014, 14:03 Uhr
Calciumchlorid (oder auch Kalziumchlorid) ist ein Salz, das farblose Kristalle bildet. Es wird als Trocknungsmittel, Frostschutzmittel aber auch als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. Es gilt als Gefahrstoff und muss daher entsprechend gekennzeichnet werden.
Gefahrensymbole
GHS
Nach der aktuell gültigen internationalen GHS-Kennzeichnung gilt Calciumchlorid als
- Augenreizend
Es gilt der H-Satz:
- H319: Verursacht schwere Augenreizung
Es gilt der P-Satz:
- P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- Ausrufezeichen.gif
Ausrufezeichen
GefStoffV
Nach der, inzwischen veralteten, Kennzeichnung nach GefStoffV müssen Produkte die Calciumchlorid enthalten mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.
Gefahrgut
Calciumchlorid gilt nach ADR/RID nicht als Gefahrgut.
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
Nach ASR A1.3 muss beim Arbeiten mit Calciumchlorid eine Augenschutz benutzt werden.