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ADR: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung '''ADR''', ''Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route'') regelt die Verpackung, Ladungssicherheit und die Kennzeichnung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr.
 
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung '''ADR''', ''Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route'') regelt die Verpackung, Ladungssicherheit und die Kennzeichnung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr.
  
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: 4.3 - Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
 
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: 5.2 - Organische Peroxide
 
: 5.2 - Organische Peroxide
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: 6.2 - Ansteckungsgefährliche Substanzen
 
: 6.2 - Ansteckungsgefährliche Substanzen
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: 8 - Ätzende Stoffe
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==Siehe auch==
 
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Aktuelle Version vom 4. März 2015, 08:20 Uhr

Gefahrgutkennzeichnung nach ADR

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt die Verpackung, Ladungssicherheit und die Kennzeichnung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr.

Geschichte

1957 in Genf beschlossen, ist das ADR seit 1968 in Kraft. Ursprünglich wurde es jeweils in nationales Recht umgesetzt, inzwischen ist das ADR in Form einer EU-Verordnung europaweit rechtsgültig. In zweijähriger Frequenz wird das ADR überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Beispielsweise existieren das ADR 2011 und das ADR 2013.

Aufbau

Das ADR besteht aus neun Teilen:

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Einteilung / Klassifizierung
  3. Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen in Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen
  4. Bestimmungen zu Verpackungen
  5. Sendungsverfahren
  6. Vorschriften für den Bau und Prüfung von Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
  7. Bestimmungen betreffend die Beförderungsbedingungen, Beladen, Entladen und Handhabung
  8. Voraussetzungen für die Fahrzeug-Besatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb und die Dokumentation
  9. Anforderungen an den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen

Regelungen

Das ADR regelt die Einstufung von Gütern, die Kennzeichnung und die Dokumentation, aber auch den Bau von Behältern und Erfordernisse zu Sachkenntnis.

In deutsches Recht umgesetzt wird das ADR durch die Gefahrgutverordnung.

Gefahrgutklassen

1 - Explosive Gefahrstoffe
2 - Gase
3 - Brennbare Flüssigkeiten
4.1 - Entzündbare feste Substanzen
4.2 - Selbstentzündliche Gefahrstoffe
4.3 - Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1 - oxidierend wirkende Gefahrstoffe
5.2 - Organische Peroxide
6.1 - Giftige Substanzen
6.2 - Ansteckungsgefährliche Substanzen
7 - Radioaktive Stoffe
8 - Ätzende Stoffe
9 - Verschiedene gefährliche Substanzen und Objekte

Siehe auch