CLP: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. März 2015, 08:21 Uhr
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) heißt eigentlich Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und setzt die internationale GHS in europäisches Recht um. Die Begriffe CLP und GHS werden in Europa meist synonym verwendet, obwohl die CLP in manchen Fällen etwas weiter geht um Gefährdungen abzudecken, die nicht in der GHS geregelt sind.
Siehe auch
Hauptartikel: Gefahrstoffkennzeichnung gemäß CLP und GHS