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ASR A2.3: Unterschied zwischen den Versionen

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==Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan==
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Die ASR A2.3 ''Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan'' hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von [[Fluchtweg]]en und [[Notausgang|Notausgängen]] in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können.
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Die ASR A2.3 hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können.
 
 
Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
 
Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
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*Mindest'''länge''' des Fluchtweges
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*Mindest'''höhe''' des Fluchtweges
 
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Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um innerhalb dieser Regel zu bleiben, erfordert es eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach [[ASR A1.3 | ASR A1.3]].
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Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um diese Anforderungen umzusetzen, ist eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach [[ASR A1.3 | ASR A1.3]] erforderlich.
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== Siehe auch ==
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* [[ASR A1.8|Technischen Regeln für Arbeitsstätten in Bezug auf Vekehrswege]]
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* [[ASR A2.2|Maßnahmen gegen Brände]]
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* [[ASR V3a.2|ASR V3a.2 - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten]]
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== Weblinks ==
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* [http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A2-3_content.html Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3] bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
 
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[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]
 
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[[Kategorie: Gesetze zum Arbeitsschutz]]
 
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[[Kategorie: Rettungszeichen]]
  
 
<metadesc>ASR A2.3: Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan</metadesc>
 
<metadesc>ASR A2.3: Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan</metadesc>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2015, 11:01 Uhr

Die ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.

  • Maximallänge des Fluchtweges
  • Mindestbreite des Fluchtweges
  • Mindesthöhe des Fluchtweges

Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um diese Anforderungen umzusetzen, ist eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3 erforderlich.

Siehe auch

Weblinks