Aktionen

ASR A2.3: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Etikettenwissen

K (Kategorie)
Zeile 1: Zeile 1:
==Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan==
+
Die ASR A2.3 ''Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan'' hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von [[Fluchtweg]]en und [[Notausgang|Notausgängen]] in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können.
Die ASR A2.3 hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können.
 
 
Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
 
Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
*Mindest'''länge''' des Fluchtweges
+
*Maximal'''länge''' des Fluchtweges
 
*Mindest'''breite''' des Fluchtweges
 
*Mindest'''breite''' des Fluchtweges
 
*Mindest'''höhe''' des Fluchtweges
 
*Mindest'''höhe''' des Fluchtweges

Version vom 14. August 2014, 12:43 Uhr

Die ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.

  • Maximallänge des Fluchtweges
  • Mindestbreite des Fluchtweges
  • Mindesthöhe des Fluchtweges

Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um diese Anforderungen umzusetzen, ist eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3 erforderlich.

Siehe auch