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ASR A2.3: Unterschied zwischen den Versionen

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==Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan==
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Die ASR A2.3 ''Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan'' hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von [[Fluchtweg]]en und [[Notausgang|Notausgängen]] in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können.
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Die ASR A2.3 hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können.
 
 
Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
 
Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
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*Mindest'''länge''' des Fluchtweges
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*Mindest'''breite''' des Fluchtweges
 
*Mindest'''breite''' des Fluchtweges
 
*Mindest'''höhe''' des Fluchtweges
 
*Mindest'''höhe''' des Fluchtweges

Version vom 14. August 2014, 12:43 Uhr

Die ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.

  • Maximallänge des Fluchtweges
  • Mindestbreite des Fluchtweges
  • Mindesthöhe des Fluchtweges

Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um diese Anforderungen umzusetzen, ist eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3 erforderlich.

Siehe auch