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DGUV Information 208-016: Unterschied zwischen den Versionen

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==Berufsgenossenschaftliche Information: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten==
 
==Berufsgenossenschaftliche Information: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten==
Seit Anfang 2008 ersetzt die BGI 694 die BGV D26. In dieser ist vorgeschrieben, dass verwendete Leitern und Tritte jährlich geprüft werden müssen. In der BGI 694 geht es um Leiterbauarten und deren Zubehör. Auch werden Fragen über die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet. Grundlage der „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ sind die Regelungen der [[ArbSchG]] (Arbeitsschutzgesetz), BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und der Berufsgenossenschaften.
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Seit Anfang 2008 ersetzt die BGI 694 die BGV D26. In dieser ist vorgeschrieben, dass verwendete Leitern und Tritte jährlich geprüft werden müssen. In der BGI 694 geht es um Leiterbauarten und deren Zubehör. Auch werden Fragen über die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet. Grundlage der „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ sind die Regelungen der [[ArbSchG]] (Arbeitsschutzgesetz), [[Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung|BetrSichV]] (Betriebssicherheitsverordnung) und der Berufsgenossenschaften.
 
[[Kategorie:Gesetze und Normen]]
 
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[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]
 
[[Kategorie: Arbeitssicherheit]]

Version vom 11. Oktober 2013, 14:33 Uhr

Berufsgenossenschaftliche Information: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

Seit Anfang 2008 ersetzt die BGI 694 die BGV D26. In dieser ist vorgeschrieben, dass verwendete Leitern und Tritte jährlich geprüft werden müssen. In der BGI 694 geht es um Leiterbauarten und deren Zubehör. Auch werden Fragen über die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet. Grundlage der „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ sind die Regelungen der ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und der Berufsgenossenschaften.