ASR A2.3: Unterschied zwischen den Versionen
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<metadesc>ASR A2.3: Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan</metadesc> | <metadesc>ASR A2.3: Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan</metadesc> |
Version vom 27. Juni 2013, 09:41 Uhr
Technische Regeln für Arbeitsstätten: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Die ASR A2.3 hat ihren Geltungsbereich beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt diese Arbeitsstättenregel das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege.
- Mindestlänge des Fluchtweges
- Mindestbreite des Fluchtweges
- Mindesthöhe des Fluchtweges
Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen. Um innerhalb dieser Regel zu bleiben, erfordert es eine Kennzeichnung dieser Flucht- und Rettungswege nach ASR A1.3.