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	<title>Diskussion:M+S Aufkleber - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-21T16:10:46Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Etikettenwissen</subtitle>
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		<id>https://www.etikettenwissen.de/index.php?title=Diskussion:M%2BS_Aufkleber&amp;diff=7453&amp;oldid=prev</id>
		<title>178.201.197.44: Die Seite wurde neu angelegt: „Wo steht das die Anzeige über Bordkomputer nicht reich? Im Gesetzestext steht:   §36 StVZO Bereifung und Laufflächen  (1) Maße und Bauart der Reifen müsse…“</title>
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		<updated>2015-10-13T18:50:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Wo steht das die Anzeige über Bordkomputer nicht reich? Im Gesetzestext steht:   §36 StVZO Bereifung und Laufflächen  (1) Maße und Bauart der Reifen müsse…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Wo steht das die Anzeige über Bordkomputer nicht reich? Im Gesetzestext steht: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§36 StVZO Bereifung und Laufflächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. '''die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist''',&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[...]&lt;/div&gt;</summary>
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