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Videoüberwachung

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Videoüberwachung

Videoüberwachung ist allgemein die Beobachtung oder Aufzeichnung eines Ortes mit Kameraeinrichtungen. In den meisten Fällen dient sie der Vorbeugung und Aufklärung von Straftaten.

Gesetzlich Bestimmungen

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen. Laut BDSG §6b ist Videoüberwachung "nur zulässig, soweit sie (...) erforderlich ist".

"Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen."

Öffentlich zugänglich sind dabei nicht nur Freiflächen, sondern auch geschlossene Räume, die für die Allgemeinheit zugänglich sind. Selbst mit Zugangsvoraussetzungen (Eintrittskarte) bleibt ein Raum öffentlich.

Beispiele für öffentliche Räume mit Kennzeichnungspflicht:

Nicht öffentlich zugänglich sind z.B.:

  • Firmengelände
  • Vorgärten

Kennzeichnung

Videoüberwachung nach DIN 33450

Was genau eine "geeignete Maßnahme" zur Kenntlichmachung ist, ist nicht vollkommen klar. Es gibt daher eine ganze Reihe unterschiedlicher Formen und Farben von Schildern und auch unterschiedliche Piktogramme.

Einen Hinweis auf geeignete Kennzeichnung kann jedoch die DIN 33450 geben, in der ein Schild mit einer stilisierten Kamera auf blauem Grund definiert ist.

Die Kennzeichnung sollte in geeigneter Größe gut sichtbar an allen Zugängen zum überwachten Bereich angebracht werden. Nach BDSG muss sie auch die verantwortliche Stelle erkennbar machen.

Zusätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung, kann eine Kennzeichnung der Videoüberwachung auch präventiv wirken und Straftaten verhindern.

Kritik

Aus verschiedenen Gründen wird Videoüberwachung kritisch diskutiert. Zum einen führt sie in öffentlichen Räumen häufig zur Verdrängung von Straftaten, nicht jedoch zur Verhinderung. Straftäter weichen einfach in einen nicht überwachten Bereich aus.

Zum anderen werden größtenteils unschuldige Bürger aufgezeichnet. Die Überwachung kontrolliert nicht eine konkrete Person, sondern stellt alle aufgezeichneten unter Generalverdacht. Das widerspricht der Unschuldsvermutung.

Siehe auch